Wohnungslüftungsanlagen für teilweise belüftete Wohngebäude nach DIN V 18599-6

Gemäß DIN V 18599-6 können Wohnungslüftungsanlagen bei teilweise belüfteten Wohngebäuden entsprechend Ihrer Flächenanteile bilanziert werden. Dies ist gemäß den technischen FAQ der KfW für die Bilanzierung von Effizienzhäusern ebenfalls zulässig. Dort heißt es:

„Nach EnEV Anlage 1 Abschnitt 1.3.1 sind Wohngebäude unter Verwendung eines Ein-Zonen Modells zu berechnen. Für Wohngebäude, die nur teilweise belüftet oder die mit mehreren Systemen zur Lüftung ausgestattet werden, erfolgt die Anrechnung flächenanteilig nach Gleichung 8 der DIN V 18599 […].“

Die Gleichung 8 der DIN V 18599-6 ist derzeit noch nicht im Rechenkern des Fraunhofer IBP vollständig umgesetzt. Dennoch können Sie in ZUB Helena teilweise belüftete Wohngebäude nach DIN V 18599 abbilden. Dabei sollten Sie sowohl die Kennwerte für den Hilfsenergiebedarf als auch den Wärmebereitstellungsgrad flächenanteilig reduzieren.

 

 

Rechnerischer Hintergrund dieses Lösungsansatzes:

In DIN 18599-6: 2011-12 heißt es:
"Die Berechnung der Werte erfolgt grundsätzlich für die in DIN V 18599-1 festgelegten Zonen. Gibt es innerhalb einer Zone für die Lüftungsanlage bzw. einzelne Komponenten der Lüftungsanlage unterschiedliche Ausführungen (z.B. dezentrale Lüftungsgeräte für einzelne Räume oder zonenweise Nachheizung der Zuluft), so ist in den Berechnungen ein Gesamtkennwert einzusetzen, der flächengewichtet über die Anteile k an der Nettogrundfläche ANGF aus den einzelnen Kenngrößen ermittelt wird"

  • Der Wärmebereitstellungsgrad bewirkt in der Zonenbilanz eine entsprechende Erhöhung der Zulufttemperatur. Da die EnEV für Wohngebäude eine einzonige Berechnung vorschreibt, wird sich das auch bei Anwendung der Gleichung 8 so auswirken, dass eine mittlere Zulufttemperatur aus Flächen mit und ohne Wärmerückgewinnung verwendet wird.
  • Die spezifischen Hilfsenergie-Kennwerte werden bei der Berechnung auf die gesamte Zonenfläche bezogen. Eine flächenanteilige Reduktion bewirkt also im Ergebnis, dass die angesetzten Hilfsenergien nur für die mit Wohnungslüftungsanlage konditionierten Bereiche berechnet werden.

Wir haben inzwischen vom Fraunhofer IBP die Rückmeldung erhalten, dass die derzeitige (aus unserer Sicht nur eingeschränkte) Umsetzung der Gleichung 8 aus DIN V 18599-6 in Abstimmung mit dem Verantwortlichen dieses Normabschnitts erfolgt ist. Man will dort noch einmal nachfragen und ggf. in der 18599 Gütegemeinschaft eine gemeinsame Umsetzung vorschlagen.

Wann wir hierzu mit einer Änderung des 18599-Rechenkerns rechnen können, bleibt derzeit also unklar. Derzeit bleibt also nur der erläuterte Weg zur Abbildung von einer teilweisen Versorgung mit einer Wohnungslüftungsanlage.

Hinweis:
Diese Informationen werden von ZUB Systems GmbH kostenlos bereitstellt. Die Ausführungen stellen insbesondere keine Rechtsberatung dar. Jede Form der Haftung und Gewährleistung für die technische oder sachliche Richtigkeit sind ausgeschlossen.

ZUB Systems | Wilhelm Liese