Zum 1. Januar 2027 entfällt die bisherige pauschale Ausnahme für Baudenkmäler von den Energieausweispflichten. Künftig können damit auch bei Denkmälern, etwa beim Verkauf, bei Vermietung oder Verpachtung, Energieausweise erforderlich werden. Wichtig dabei ist: es entsteht keine automatische Sanierungspflicht. Schutz- sowie Zumutbarkeitsregelungen für Denkmäler gelten weiterhin. Für Fachleute rückt damit die belastbare Beschreibung des Bestands stärker in den Vordergrund. Genau hier setzt der in ZUB Helena integrierte Deutschlandkatalog an. Er basiert auf der Forschungsarbeit des Zentrums für umweltbewusstes Bauen e.V. an der Universität Kassel und stellt regional- und baualtersbezogene Bauteilaufbauten bereit. Statt frei angenommener Kennwerte können Planende auf dokumentierte Schichtaufbauten mit hinterlegten Baustoffkennwerten zurückgreifen.
In der Praxis bedeutet das, ein typischer historischer Bauteilaufbau kann aus dem Deutschlandkatalog geladen, mit den vorhandenen Informationen zum konkreten Gebäude abgeglichen und anschließend objektbezogen angepasst werden. Helena unterstützt hierzu die Übernahme von Datenbankkonstruktion sowie deren projektbezogene Bearbeitung und vereinfacht damit die Erstellung von Energieausweisen für denkmalgestützte Gebäude deutlich.
Mehr Informationen zu ZUB Helena Pro und Ultra
Hinweis: Die Katalogeinträge dienen als fachlich hergeleitete Orientierung. Sie ersetzen nicht die Prüfung des konkreten Bauteils anhand vorhandener Unterlagen und der objektspezifischen Situation.

In der Praxis bedeutet das, ein typischer historischer Bauteilaufbau kann aus dem Deutschlandkatalog geladen, mit den vorhandenen Informationen zum konkreten Gebäude abgeglichen und anschließend objektbezogen angepasst werden. Helena unterstützt hierzu die Übernahme von Datenbankkonstruktion sowie deren projektbezogene Bearbeitung und vereinfacht damit die Erstellung von Energieausweisen für denkmalgestützte Gebäude deutlich.
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