Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde am 10.Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und ist direkt nach Verkündigung des Gesetzes am 28.Juli 2026 im Bundesgesetzblatt dann schon in Teilen am 29. Juli 2026 in Kraft getreten. Bei den sofort wirksamen Bestimmungen geht es vorrangig um die Neufassung der Bestimmungen zu erneuerbaren Energien bei neuen Heizungsanlagen (bislang GEG §71).
Die im Gesetz vorgesehenen neuen Regelungen wie die Regelungen zur Umsetzung der EPBD (Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude, Solarpflicht, LCA-Pflicht für Neubauten) auch die neuen Anforderungen an Energieausweise sowie die geänderten technischen Regelungen (neues Referenzgebäude, neue Primärenergiefaktoren und neue DIN TS 18599 usw.) treten am 1. Januar 2027 in Kraft.
Wir arbeiten bei ZUB Systems bereits an der Umsetzung der neuen Norm und Bestimmungen. Zentraler Punkt ist dabei die Umsetzung der DIN/TS 18599:2025. Dazu wird es wieder eine Validierung in der Gütegemeinschaft Gebäudebilanzierung e.V. geben. Daran wird bereits intensiv gearbeitet.
Wir gehen davon aus, dass wir rechtzeitig und mit einigem zeitlichen Vorlauf vor dem Inkrafttreten der neuen Berechnungsverfahren die Umsetzung in ZUB Helena bereitstellen können. Der bereits am 29. Juli 2026 entfallende Nachweis bei neuen Heizungsanlagen (§71 GEG) kann in ZUB Helena schon jetzt einfach abgeschaltet werden. Derzeit können wir allerdings zum genaueren Zeitplan der Verfügbarkeit der weiteren Anforderungen für unsere Anwender noch keine Aussagen machen. Wir werden Sie zeitnah informieren, sobald wir das besser abschätzen können.
Die im Gesetz vorgesehenen neuen Regelungen wie die Regelungen zur Umsetzung der EPBD (Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude, Solarpflicht, LCA-Pflicht für Neubauten) auch die neuen Anforderungen an Energieausweise sowie die geänderten technischen Regelungen (neues Referenzgebäude, neue Primärenergiefaktoren und neue DIN TS 18599 usw.) treten am 1. Januar 2027 in Kraft.
Wir arbeiten bei ZUB Systems bereits an der Umsetzung der neuen Norm und Bestimmungen. Zentraler Punkt ist dabei die Umsetzung der DIN/TS 18599:2025. Dazu wird es wieder eine Validierung in der Gütegemeinschaft Gebäudebilanzierung e.V. geben. Daran wird bereits intensiv gearbeitet.
Wir gehen davon aus, dass wir rechtzeitig und mit einigem zeitlichen Vorlauf vor dem Inkrafttreten der neuen Berechnungsverfahren die Umsetzung in ZUB Helena bereitstellen können. Der bereits am 29. Juli 2026 entfallende Nachweis bei neuen Heizungsanlagen (§71 GEG) kann in ZUB Helena schon jetzt einfach abgeschaltet werden. Derzeit können wir allerdings zum genaueren Zeitplan der Verfügbarkeit der weiteren Anforderungen für unsere Anwender noch keine Aussagen machen. Wir werden Sie zeitnah informieren, sobald wir das besser abschätzen können.