Welche Räume müssen beim sommerlichen Wärmeschutz nachgewiesen werden?

Unserer Ansicht nach wird in DIN 4108-2 nur von einem (kritischen) Raum beim Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes gesprochen. Für die Nachweisführung und demnach für die Simulation des sommerlichen Wärmeschutzes müssen Sie nur den kritischsten Raum nachweisen. (Kann nicht sicher gesagt werden, welcher der kritischste Raum ist, kann er über die Berechnung mehrerer Räume ermittelt werden.) Wenn bei diesem Raum die Anforderungen eingehalten werden, sollten sie (bei gleichen Fenstern und Sonnenschutzsystemen sowie gleicher Bauweise) auch bei allen anderen Räumen eingehalten sein. Gemäß den Literaturhinweisen in DIN 4108-2 (hier besonders Schlitzberger, S.; Kempkes, C.; Maas, A.: Ermittlung aktueller Randbedingungen für den sommerlichen Wärmeschutz und weiterer Gebäudeeigenschaften im Lichte des Klimawandels) wird auch nicht auf das Gesamtgebäude eingegangen, sondern nur Einzelräume betrachtet. Es geht dabei nur um die Frage, ob die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz eingehalten werden oder nicht (ja/nein-Abfrage). Die Software ersetzt keine Gebäudesimulation, wie sie zum Beispiel mit IDA ICE möglich ist.

Sie haben jedoch die Möglichkeit, eine Komfortbewertung des Sommerfalls auf Basis der DIN EN 15251 durchzuführen.