detaillierte Frage
Wir wird die Heizungsanlage abgebildet, wenn die Anlage in einem anderen Gebäude aufgestellt wurde?
Erstellt am:
05.03.2026
FAQ für:
ZUB Helena (Pro/Ultra)
Grundlage:
GEG 2024 / technischen FAQs der KfW (Version 7.0 (12/2025))
Erstellt am:
05.03.2026
FAQ für:
ZUB Helena (Pro/Ultra)
Grundlage:
GEG 2024 / technischen FAQs der KfW (Version 7.0 (12/2025))
Hintergrund:
Die Abbildung einer gemeinsamen Heizungsanlage ist in § 27 „Gemeinsame Heizungsanlage für mehrere Gebäude“ im GEG festgelegt. Dort heißt es:
„Wird ein zu errichtendes Gebäude mit Wärme aus einer Heizungsanlage versorgt, aus der auch andere Gebäude oder Teile davon Wärme beziehen, ist es abweichend von DIN V 18599: 2018-09 […] zulässig, bei der Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfs des zu errichtenden Gebäudes eigene zentrale Einrichtungen der Wärmeerzeugung, Wärmespeicherung oder Warmwasserbereitung anzunehmen, die hinsichtlich ihrer Bauart, ihres Baualters und ihrer Betriebsweise den gemeinsam genutzten Einrichtungen entsprechen, hinsichtlich ihrer Größe und Leistung jedoch nur auf das zu berechnende Gebäude ausgelegt sind.
Soweit dabei zusätzliche Wärmeverteil- und Warmwasserleitungen zur Verbindung der versorgten Gebäude verlegt werden, sind deren Wärmeverluste anteilig zu berücksichtigen.“
Auch in den technischen FAQs der KfW (Version 7.0 (12/2025)) wird auf diesen Paragrafen Bezug genommen. Dort heißt es:
„Im Fall, dass mehrere Gebäude oder Gebäudeteile, wie z. B. bei einem gemischt genutzten Gebäude, von einer gemeinsamen Heizungsanlage versorgt werden, kann die Anlagenbewertung bei der Berechnung eines Effizienzhauses/-gebäudes wie folgt vorgenommen werden:
Liegen Leitungen außerhalb des Gebäudes (also zwischen dem Standort des Wärmeerzeugers und des Gebäudes, müssen diese Leitungen (und Leitungslängen) berücksichtigt werden.
In ZUB Helena können diese Leitungen in der detaillierten Eingabe der Verteilleitungen berücksichtigt werden. Hier können die zusätzlichen Leitungslängen mit der entsprechenden Dämmung ergänzt werden.
Gehen Sie beim Heizkreis auf Verteilung und dort in die Registerkarte Rohrabschnitte. Betätigen Sie dort die Schaltfläche Neuer Rohrabschnitt.

Sie können in der Zeile Längenbezogener U-Wert und Länge des Rohabschnittes durch Entfernen des Häkchens in den Checkboxen Standardwert diese Felder editieren.
Anschließend können Sie in der Zeile Umgebung über das Drop-Down-Menü benutzerdefiniert (Jahreswert) auswählen und anschließend in der Zeile Umgebungstemperatur (Jahresdurchschnitt) eine Temperatur eingeben.

Derzeit ist nicht geregelt, welche Temperatur eingegeben werden muss. Dies sollte daher mit den zuständigen Stellen (Bauamt, KfW) abgestimmt werden.
Hinweis: Diese Informationen werden von der ZUB Systems GmbH kostenlos bereitstellt. Die Ausführungen stellen insbesondere keine Rechtsberatung dar. Jede Form der Haftung und Gewährleistung für die technische oder sachliche Richtigkeit ist ausgeschlossen.
ZUB | Wilhelm Liese
Die Abbildung einer gemeinsamen Heizungsanlage ist in § 27 „Gemeinsame Heizungsanlage für mehrere Gebäude“ im GEG festgelegt. Dort heißt es:
„Wird ein zu errichtendes Gebäude mit Wärme aus einer Heizungsanlage versorgt, aus der auch andere Gebäude oder Teile davon Wärme beziehen, ist es abweichend von DIN V 18599: 2018-09 […] zulässig, bei der Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfs des zu errichtenden Gebäudes eigene zentrale Einrichtungen der Wärmeerzeugung, Wärmespeicherung oder Warmwasserbereitung anzunehmen, die hinsichtlich ihrer Bauart, ihres Baualters und ihrer Betriebsweise den gemeinsam genutzten Einrichtungen entsprechen, hinsichtlich ihrer Größe und Leistung jedoch nur auf das zu berechnende Gebäude ausgelegt sind.
Soweit dabei zusätzliche Wärmeverteil- und Warmwasserleitungen zur Verbindung der versorgten Gebäude verlegt werden, sind deren Wärmeverluste anteilig zu berücksichtigen.“
Auch in den technischen FAQs der KfW (Version 7.0 (12/2025)) wird auf diesen Paragrafen Bezug genommen. Dort heißt es:
„Im Fall, dass mehrere Gebäude oder Gebäudeteile, wie z. B. bei einem gemischt genutzten Gebäude, von einer gemeinsamen Heizungsanlage versorgt werden, kann die Anlagenbewertung bei der Berechnung eines Effizienzhauses/-gebäudes wie folgt vorgenommen werden:
- Bei Wohn- und bei Nichtwohngebäuden kann gemäß § 27 GEG eine gemeinsame Heizungsanlage für ein Gebäude bzw. einen Gebäudeteil als eine jeweils fiktive eigene Heizungsanlage der gleichen Bauart und Betriebsweise jedoch mit entsprechend reduzierter Größe und Leistung abgebildet werden. Dabei müssen die Wärmeverluste über die zusätzlichen Verteilleitungen (Nahwärme- Leitungen) zwischen den Gebäuden bzw. vom Heizkessel bis zur jeweiligen Hausstation zusätzlich berücksichtigt werden.
- Alternativ kann eine gemeinsame Heizungsanlage als Nahwärmesystem mit dem entsprechenden Primärenergiefaktor abgebildet werden, sofern das einzelne Gebäude / der einzelne Gebäudeteil mittels einer Wärmeübergabestation an die Wärmeversorgung angeschlossen wird. […]“
Liegen Leitungen außerhalb des Gebäudes (also zwischen dem Standort des Wärmeerzeugers und des Gebäudes, müssen diese Leitungen (und Leitungslängen) berücksichtigt werden.
In ZUB Helena können diese Leitungen in der detaillierten Eingabe der Verteilleitungen berücksichtigt werden. Hier können die zusätzlichen Leitungslängen mit der entsprechenden Dämmung ergänzt werden.
Gehen Sie beim Heizkreis auf Verteilung und dort in die Registerkarte Rohrabschnitte. Betätigen Sie dort die Schaltfläche Neuer Rohrabschnitt.

Sie können in der Zeile Längenbezogener U-Wert und Länge des Rohabschnittes durch Entfernen des Häkchens in den Checkboxen Standardwert diese Felder editieren.
Anschließend können Sie in der Zeile Umgebung über das Drop-Down-Menü benutzerdefiniert (Jahreswert) auswählen und anschließend in der Zeile Umgebungstemperatur (Jahresdurchschnitt) eine Temperatur eingeben.

Derzeit ist nicht geregelt, welche Temperatur eingegeben werden muss. Dies sollte daher mit den zuständigen Stellen (Bauamt, KfW) abgestimmt werden.
Hinweis: Diese Informationen werden von der ZUB Systems GmbH kostenlos bereitstellt. Die Ausführungen stellen insbesondere keine Rechtsberatung dar. Jede Form der Haftung und Gewährleistung für die technische oder sachliche Richtigkeit ist ausgeschlossen.
ZUB | Wilhelm Liese