Bundesförderung für effiziente Gebäude

detaillierte Frage

Neuerungen in der BEG-Förderung

Erstellt am 23.07.2026
FAQ für ZUB Helena (Pro & Ultra)

FAQ-Beitrag für: ZUB Helena

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Eckpunkte für eine Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen. Mit diesem Beschluss soll die Gebäudeförderung in Zukunft sozial ausgewogener, effizienter und zielgerichteter werden.

Bei dieser Reform bleiben die Strukturen der Bundesförderung für effiziente Gebäude bestehen. Die KfW ist weiterhin für die Effizienzhaus- und Heizungsförderung zuständig. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird unter den Rahmenbedingungen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) fortgesetzt. Ziel ist es, den Energieverbrauch und die CO2-Emmissionen im Gebäudesektor zu senken.

Die bisher geförderten Heizungssysteme sind auch weiterhin förderfähig. Die Liste mit den förderfähigen Heizungen kann im Wärmeerzeuger-Portal des BAFA eingesehen werden.

Des Weiteren wird die Förderhöhe künftig noch stärker am Einkommen und an der Frage, ob Kinder in der Familie leben, gekoppelt. Mit der Reform wird in der Heizungsförderung die Einkommens- und Familiensituation der Antragstellenden differenzierter als bisher berücksichtigt.

Für weitere Einzelmaßnahmen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verantwortlich.

Die Sanierungsförderung der BAFA, mit einer Grundförderung in Höhe von 15% für Effizienzmaßnahmen am Gebäude bleibt für alle Antragsstellende bestehen.

Durch eine schrittweise Absenkung bei den förderfähigen Kosten von Sanierungsmaßnahmen an Mehrfamilienhäusern soll die Kosteneffizienz gestärkt werden.

Die neuen Förderbedingungen treten am 21. Juli 2026 in Kraft. Ab diesem Tag können Anträge unter den neuen Konditionen bei der KfW und des BAFA gestellt werden.

Ab der Programmversion 7.160 sind die neuen Förderbedingungen in ZUB Helena umgesetzt.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Heizungsförderung (KfW):

Die Grundförderung beträgt weiterhin 30%. Zusätzlich zur Grundförderung können verschiedene Boni beantragt werden. Diese sind:

  • Klimageschwindigkeitsbonus

Der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt bestehen. Dieser sinkt jedoch ab sofort schrittweise um eine Effizienzsteigerung anzureizen. Zum Neustart der Förderung beträgt der Bonus 16%-Punkte (statt bislang 20%). Anschließend wird der Bonus alle sechs Monate um jeweils 4%-Punkte abgesenkt bis er ab Mitte 2028 entfällt.

  • Einkommensbonus

Kleinere Einkommen werden stärker gefördert. Die Bemessungsgrenze des Haushaltsjahreseinkommen erhöht sich um einen einmaligen Familienzuschlag in Höhe von 10.000 Euro mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt.

  • Wertschöpfungsbonus

Im 1. Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Die Grundförderung sinkt dann für Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt, gebaut oder zusammengebaut wurden, auf 15 %. Gleichzeitig erhalten Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt wurde, einen Wertschöpfungsbonus in Höhe von 15 %.

In Zukunft werden folgende Boni gestrichen:

  • Effizienzbonus

Der Effizienzbonus für Wärmepumpen (5 %) entfällt zum 21.07.2026. Darüber hinaus soll der Einsatz eines natürlichen Kältemittels (GWP-Wert bis 150) ab dem 1. Januar 2028 verpflichtend werden.

  • Emissionsminderungszuschlag

Der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen entfällt zum 21.07.2026. Darüber hinaus wir ein Feinstaubmindeststandard festgelegt.

Weitere Effizienzmaßnahmen (BAFA)

  • Grundförderung

Die Grundförderung bleibt unverändert bei 15% (Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Heizungsoptimierung).

  • Worst Performing Buildings (WPB-Bonus)

Der WPB-Bonus wird nun auch bei den Effizienzmaßnahmen eingeführt (bislang konnte der Bonus nur in der systemischen Sanierungsförderung der KfW (zum Effizienzhaus) in Ansatz gebracht werden). Mit dieser Änderung soll der Fokus auf die am wenigsten effizienten Gebäude, die gezielt energetisch verbessert werden sollen, gelegt werden. Der Bonus kann somit auch für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Wohn- und Nichtwohngebäuden) in Anspruch genommen werden.

  • iSFP-Bonus

Des Weiteren gibt es Änderungen beim iSFP-Bonus. Ein Bonus von 5% bleibt zwar bestehen, jedoch werden die Anforderungen angehoben. Der iSFP-Bonus wird in Zukunft an ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen gekoppelt. Der Bonus wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € gewährt. Des Weiteren entfällt der Bonus auf den Betrag, der das Mindestinvestitionsvolumen übersteigt.

Effizienzhausförderung

  • Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) wird neuer Standard

Bei der Sanierung zu einem Effizienzhaus wird die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) zum neuen Standard. Damit entfällt auch der Bonus für die EE-Klasse von 5%. Die förderfähigen Ausgaben werden für den neuen Standard auf 150.000 € pro Wohneinheit angehoben.

  • Senkung der Tilgungszuschüsse

Die Tilgungszuschüsse werden durchgängig um 10% abgesenkt. Allerdings sollen im Gegenzug Spielräume für Zinsverbilligungen soweit möglich genutzt werden.

  • Worst-First

Auch bei der Sanierung zum Effizienzhaus sollen besonders ineffiziente Gebäude weiter gefördert werden. Der Bonus für serielles Sanieren (SerSan-Bonus) soll ausgeweitert werden. Des Weiteren greift der Bonus in Höhe von 5% auch für serielle Sanierung auf die Effizienzhaus-Stufe EH 70 EE. Zusätzlich wird die Kumulierungsgrenze für die Kombination des SerSan-Bonus mit dem WPB-Bonus) in der systemischen Sanierung angehoben.

Weiterführende Informationen finden auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (www.energiewechsel.de) oder direkt über diesen Link.

Umsetzung in ZUB Helena

Ab Version 1.760 ist die neue Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umgesetzt.

Um die neuen Förderbedingungen zu aktivieren, gehen Sie in ZUB Helena in den Programmabschnitt „Allgemein“. In der Registerkarte „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ setzen Sie in der Zeile „BEG-Richtlinien“ den Button auf „ab 21. Juli 2026“.

Angaben BEG Juli 2026

Im Abschnitt „Angaben zur BEG ab 21.07.2026“ kann zunächst das Datum der Antragstellung gewählt werden. Beachten Sie, dass die Eingabe des Datums der Antragstellung für die Absenkung der Förderhöchstgrenze und der Höhe der Boni nach BEG (z.B. die Höhe des Klimageschwindigkeitsbonus) notwendig ist.

Wichtiger Hinweis: einige Einstellungen sind nur sichtbar, wenn

  • das Datum der Antragsstellung oder

  • das gewählte Effizienzhaus-Niveau

zur entsprechenden Förderoption passt.

Des Weiteren kann auf dieser Programmseite die Höhe des Einkommensbonus festgelegt werden.

Wird das Effizienzhaus-Niveau vorgegeben, kann auch der Effizienzhaus-Boni „Worst Performing Building“ und der Serielle Sanierung-Bonus aktiviert werden.

Angaben BEG
Die Einhaltung der EE-Klasse ist von nun an für jede Effizienzhaus-Stufe verpflichtend. Daher erfolgt immer die Prüfung der Einhaltung an die EE-Klasse und kann nicht deaktiviert werden.

Weitere Informationen zum Objekt und zum Antragsteller werden nun in der entsprechenden Registerkarte eingegeben.

Angaben Objekt und Antragsteller

Im Programmabschnitt „Variantenassistent“ können bei Maßnahmen zur Anlagentechnik verschieden Förderungen bzw. Förder-Boni ausgewählt werden. Bei der Eingabe der Kosten (über die Schaltfläche „bearbeiten“) können im Programmfenster „Eingabe der Kosten“ diese ausgewählt werden.

Variantenassistent Eingabe der Kosten

Durch Setzen des Häkchens in der Checkbox „Wärmepumpe aus EU-Fertigung“ kann der Bonus von 15% aktiviert werden. Die Eingabe ist vom gewählten Datum abhängig (unter „Allgemein“ / „Angaben zur BEG“ in der Registerkarte „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ in der Zeile „Datum der Antragsstellung“).

Beachten Sie, dass dieser Bonus erst ab dem 1. Januar 2027 gilt. An diesem Stichtag wird die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15% gesenkt. Zusätzliche 15% gibt es dann für Wärmepumpen aus EU-Fertigung.

Hinweis: der Schalter „Effiziente Wärmepumpe“ entfällt, da dieser Förder-Boni gestrichen wurde.

Für den Klima-Geschwindigkeits-Bonus gibt es ab dieser Programmversion nur noch eine Checkbox. Durch Setzen des Häkchens in der Checkbox wird der Bonus aktiviert. Die Höhe des Bonus wird aus dem Datum der Antragstellung ermittelt.

Falls bei den einzelnen Varianten ein abweichendes Datum (der Antragstellung) angeben wurde, kann sich der Fördersatz ändern. Ein abweichendes Datum kann für den iSFP für die verschiedenen Maßnahmenpakete gewählt werden. Dies erfolgt im Programmabschnitt „Wirtschaftlichkeit“.

Gehen Sie im Programmabschnitt „Wirtschaftlichkeit“ im Projektbaum auf „Wirtschaftlichkeit“ und anschließend in die Registerkarte „Förderung“.

Abschnitt Wirtschaftlichkeit Registerkarte Förderung

In dieser Registerkarte werden Ihnen die verschiedenen Förderungen angezeigt. Auf dieser Programmseite können Sie zudem auch das Datum der Antragstellung für jede einzelne Variante ändern.

Hinweis: der iSFP-Bonus wird im Variantenassistent bei den einzelnen Varianten aktiviert. Beachten Sie, dass der iSFP-Bonus nur noch ab einem Förderbetrag von 30.000 € in Ansatz gebracht werden darf.

iSFP Bonus

Die Einstellung zum Förderboni „Worst Performing Building“ (WPB-Bonus) bei Einzelmaßnahmen (im Programmabschnitt „Wirtschaftlichkeit“) ist nur dann sichtbar, wenn das Datum der Antragstellung ab dem 1. Januar 2027 gewählt wurde.

Datum der Antragstellung


In den Sofortberichten können Sie sich ebenfalls einen Überblick über die Förderungen verschaffen. Wählen Sie bei den Sofortberichten die Ergebniskategorie „Ökonomie / Ökologie“ und bei Ergebnisabschnitt „Förderung“ aus.

Die Ausgabe wurde um folgende Inhalte erweitert:

  • Ausgabe des Datums der Antragstellung

  • Ausgabe des Einkommensbonus

  • Ausgabe des Klima-Geschwindigkeits-Bonus

  • Falls im Fördersatz der iSFP-Bonus enthalten ist, steht hier z.B. „20 % *)“

  • Erläuterung zur Kappung des iSFP-Bonus.


Hinweis: Diese Informationen werden von der ZUB Systems GmbH kostenlos bereitstellt. Die Ausführungen stellen insbesondere keine Rechtsberatung dar. Jede Form der Haftung und Gewährleistung für die technische oder sachliche Richtigkeit ist ausgeschlossen.

ZUB | Wilhelm Liese