NEU: Eingabe von Wohnungsstationen (Frischwasserstationen) bei zentraler Heizungs- und Trinkwarmwasserversorgung

detaillierte Frage

Frage: Wie kann eine Wohnungsstation in ZUB Helena eingegeben werden?
 

Problem:

Nach DIN 4108-6/ 4701-10 und DIN V 18599 können keine Wohnungsstationen berechnet werden, da diese Berechnungsnormen diese Systeme nicht kennen. Eine energetische Bewertung im Rahmen der Energieeinsparverordnung ist daher nicht ohne weiteres möglich.

Hintergrund:

Dezentrale Wohnungsstationen stellen eine Alternative zur zentralen Heizung- und Trinkwarmwasserversorgung dar. Das Versorgungskonzept ist montagefreundlich, energieeffizient und daher in der Regel wirtschaftlich. Da die für die energetische Bewertung von Gebäuden zuständigen Normen nicht die aktuellen technischen Entwicklungen behandeln, bietet die EnEV in den Anlagen 1 und 2 (Wohn- und Nichtwohngebäude) eine Öffnungsklausel.

Zitat EnEV Anlage 1, Abschnitt 2.1.3:

Werden in Wohngebäude bauliche oder anlagentechnische Komponenten eingesetzt, für deren energetische Bewertung weder anerkannte Regeln der Technik noch gemäß §9 Absatz2 Satz 2 dritter Teilsatz bekannt gemachte gesicherte Erfahrungswerte vorliegen, so dürfen die energetischen Eigenschaften dieser Komponenten unter Verwendung derselben Randbedingungen wie in den Berechnungsverfahren nach Nummer 2.1.1 beziehungsweise Nummer 2.1.2 durch dynamisch-thermische Simulationsrechnungen ermittelt werden.

Das ITG Dresden hat in einer gutachterlichen Stellungnahme sich diesem Problem angenommen und einen allgemeinen Ansatz zur energetischen Bewertung von Wohnungsstationen für die Berechnungsverfahren nach DIN V 4701-10 und DIN V 18599 mit dem Ziel der Beschreibung der Eingaben in typische Energieberater-Software erarbeitet.

In diesem Gutachten werden die für die Berechnung notwendigen Komponenten und Parameter genau beschrieben. Das Gutachten kann kostenlos im Internet heruntergeladen werden.

Darf dieser Ansatz auch bei der Bewertung eine KfW – Effizienzhauses verfolgt werden?

Kurze Antwort: Ja!

In den technischen FAQ´s der KfW gibt es folgenden Hinweis:

Zitat „Technische FAQ der KfW“ – Nr. 5.35:

„Frischwasserstationen (Wohnungsstationen) zur dezentralen Erwärmung von Trinkwasser über Wärmeübertrager sind in einer Bilanzierung nach DIN V 4701-10 wie auch nach DIN V 18599 als zentrale Trinkwarmwasserbereitung über die jeweilige Heizungsanlage abzubilden. Verteilung ist jeweils für Heizung und für Trinkwarmwasser zu berücksichtigen, auch wenn keine getrennten Verteil- und Strangleitungen eingebaut werden. Dem entsprechend sind auch Speicherung, sofern vorhanden, und Pumpen jeweils für Heizung und für Trinkwarmwasser abzubilden. Die Trinkwarmwasserverteilung ist grundsätzlich mit Zirkulation anzusetzen und somit auch bei Gebäuden mit einer Nutzfläche AN  von weniger als 500 m².  (siehe auch FAQ Nr. 5.03 "Bewertung anlagentechnischer Komponenten") Alternativ kann nach FAQ Nr. 5.25 "Öffnungsklausel für innovative Technologien" vorgegangen werden. Danach kann der Ansatz zur Bewertung dezentraler Wohnungsstationen nach dem Gutachten des ITG Dresden beim Effizienzhaus-Nachweis verwendet werden.
 

Gemäß den technischen FAQ der KfW können Frischwasserstationen (Wohnungsstationen) zur dezentralen Erwärmung von Trinkwasser (über Wärmeübertrager) im Nachweis berücksichtigt werden. Diese werden nach DIN 4701-10 als zentrales Trinkwarmwassersystem über das jeweilige Heizungssystem abgebildet. In den technischen FAQ´s der KfW (Stand August 2016) heißt es:

„Verteilung ist jeweils für Heizung und Trinkwarmwasser  zu berücksichtigen, auch wenn keine getrennten Verteil- und Strangleitungen eingebaut werden. Dem entsprechend sind auch Speicherungen, sofern vorhanden, und Pumpen jeweils für Heizung und für Trinkwarmwasser abzubilden. Die Trinkwarmwasserverteilung ist grundsätzlich mit Zirkulation anzusetzen […].“

Alternativ darf die „Öffnungsklausel für innovative Technologien“ (FAQ Nr. 5.25) angewendet werden. Danach kann der Ansatz zur Bewertung dezentraler Wohnungsstationen nach dem Gutachten des ITG Dresden (Energetische Bewertung einer Wärme- und Warmwasserversorgung mit Wohnungsstationen im Vergleich mit einem konventionellen zentralen bzw. dezentralen System – Endbericht 22.10.2014) beim Effizienzhaus verwendet werden.

 

Quelle:

Energetische Bewertung einer Wärme- und Warmwasserversorgung mit Wohnungsstationen im Vergleich mit einem konventionellen zentralen bzw. dezentralen System – Endbericht, ITG Dresden 22.10.2014