Welche Bauteile müssen für die Lebenszyklusanalyse (Ökobilanz) erfasst werden?

FAQ-Beitrag für: ZUB Helena
Es sind alle relevanten Bauteile der Kostengruppe 300 und 400 zu erfassen. Dies betrifft auch unbeheizte Keller, Balkone, Terrassen usw.
Bauteile im Außenraum gemäß KG 500 sind mit einzubeziehen, wenn sie für den energetischen Betrieb des Gebäudes benötigt werden (z. B. PV-Anlagen oder Wärmetauscher) und die damit erzeugte bzw. nutzbar gemachte Energie in der Energiebedarfsberechnung berücksichtigt wird.



Umsetzung in ZUB Helena Ökobilanz:

Über die Schaltfläche Aus Bautechnik generieren können zunächst die Bauteile, die bereits für den GEG- bzw. BEG-Effizienzhausnachweis eingegeben wurden, in das Tool Ökobilanz aus der Bautechnik übernommen werden.

Bauteile übernehmen

Es werden automatisch die bereits vorhandenen Abschnitte (LCA-Knoten) Bauteile, Fenster, Türen und Anlagentechnik aus der GEG-Berechnung angelegt. Da auch Bauteile bei der Lebenszyklusanalyse (Ökobilanz) berücksichtigt werden müssen, die außerhalb des Geltungsbereichs des GEG liegen, können manuell weitere Abschnitt (LCA-Knoten) angelegt werden.

Dies erfolgt über die Schaltfläche Neuer LCA-Knoten.

Neuer LCA-Knoten

Wie bereits geschildert, müssen bei der Ökobilanz alle Bauteile der Kostengruppe 300 bzw. alle anlagentechnischen Komponenten der Kostengruppe 400 (gemäß DIN 276) aufgenommen werden.

Ein neues Bauteil kann in ZUB Helena Ökobilanz über die Schaltfläche Neues LCA-Element angelegt werden. Gehen Sie dafür auf einen bereits vorhandenen LCA-Knoten und betätigen Sie die Schaltfläche Neues LCA-Element.

Es gibt in den QNG-Bilanzregeln ein Abschneidekriterium: alle Baumaterialien mit einem Anteil < 1% an der gesamten Masse des Gebäudes und < 1% des Primärenergieaufwands, nicht erneuerbar des entsprechenden Materials und < 1% der Bilanzgröße GWP100 (Global Warming Potential) dürfen vernachlässigt werden.

Allerdings darf die Summe der vernachlässigten Baumaterialien 5% der Masse des Gebäudes, des Primärenergieaufwands, nicht erneuerbar bzw. der Bilanzgröße GWP100 nicht übersteigen.

Vor-Ort bzw. werkseitig verarbeitete Kleinstteile (bzw. Schrauben, Nägel, Dübel) und produktspezifische Kleinstmengen ( 1 Kg) dürfen vernachlässigt werden.

Neues LCA-Element

Bei der Anlagentechnik sind nur Großgeräte (Wärmeerzeuger, PV-Anlage etc.) zu erfassen. Alle anderen Komponenten sind in einem Sockelbetrag für die Kostengruppe 400 enthalten. Dieser Sockelbetrag wird automatisch bei der Bilanz in Ansatz gebracht und muss daher nicht extra in ZUB Helena Ökobilanz erfasst werden.

Die Stückzahl der Großgeräte sollte auf die tatsächliche Größe des Geräts angepasst werden. Dies kann z.B. über das Gewicht erfolgen.

Beispiel:
Ein Gas-Brennwert-Wandgerät < 20kW ist mit einem Gewicht von 43kg in den Rechenwert-Tabellen hinterlegt. Das tatsächliche Gewicht beträgt 65kg.

Dann kann als Stückzahl angegeben werden: 65kg / 43 kg = 1,51.
Elemente, für die keine Rechenwerte festgelegt wurden, dürfen unberücksichtigt bleiben (z.B. Innentüren).

Hinweis: Diese Informationen werden von der ZUB Systems GmbH kostenlos bereitstellt. Die Ausführungen stellen insbesondere keine Rechtsberatung dar. Jede Form der Haftung und Gewährleistung für die technische oder sachliche Richtigkeit ist ausgeschlossen.

ZUB | Wilhelm Liese