detaillierte Frage
Obwohl sich dies nicht mit der Übersicht der Endenergie aus dem Sofortbericht in ZUB Helena deckt.
FAQ erstellt am:
21.04.2026
FAQ für:
ZUB Helena / Energieausweis
FAQ erstellt am:
21.04.2026
FAQ für:
ZUB Helena / Energieausweis
Hintergrund:
In ZUB Helena wird ein Endenergiebedarf für Strom (nach Korrektur des selbst erzeugten PV-Stroms gemäß GEG §23) ausgegeben.

Wird nun der Energieausweis für Nichtwohngebäude erzeugt werden auf Seite 2 Ergebnisse zum Endenergiebedarf Wärme und Endenergiebedarf Strom (Pflichtangaben in Immobilienanzeigen) angezeigt.
In diesem Beispiel ist der Endenergiebedarf Strom = 0. Dies deckt sich jedoch nicht mit den Angaben in ZUB Helena.

Antwort:
In ZUB Helena erfolgt die Korrektur des Endenergiebedarfs aufgrund von PV-Erträgen nach GEG §23. Die Daten zur Korrektur finden Sie u.a. in den Sofortberichten bei Ergebniskategorie: Gebäudeergebnisse im Ergebnisabschnitt: Gebäudeergebnisse Endenergie nach Energieträgern.
Hinweis: Die Details zur Korrektur finden Sie u.a. in den Sofortberichten Ergebniskategorie: Gebäudeenergieergebnisse im Ergebnisabschnitt: Strom aus erneuerbaren Energien.
Warum wird aber im Energieausweis der Endenergiebedarf für Strom mit „0“ angegeben?
Die Zeile Endenergiebedarf Wärme zeigt den Endenergiebedarf für Heizung, den Endenergiebedarf für Trinkwarmwasser und den Endenergiebedarf für Kühlung ohne Hilfsenergie (siehe Ergebnisse Anlagentechnik in ZUB Helena).
Die Zeile Endenergiebedarf Strom zeigt den Endenergiebedarf für Beleuchtung, Belüftung und den Hilfsenergiebedarf der Anlagentechnik an.
Die Verrechnung des erzeugten PV-Stroms erfolgt für den Energieausweis anders als im Programm (unter Gebäudeergebnisse - Strom aus erneuerbaren Energien).
Im Energieausweis wird zunächst der PV-Ertrag monatsweise mit dem Strombedarf für Beleuchtung, Belüftung und den Hilfsenergiebedarf der Anlagentechnik verrechnet.
Anschließend erfolgt die Verrechnung mit dem benötigten Strom für Heizung (z.B. bei einer Wärmepumpe), Warmwasser und Kühlung.
Wird der Strombedarf für Beleuchtung, Belüftung und den Hilfsenergiebedarf der Anlagentechnik vollständig von der PV-Anlage gedeckt, wird im Energieausweis der Endenergiebedarf für Strom mit „0“ angegeben.
Hinweis: Diese Informationen werden von der ZUB Systems GmbH kostenlos bereitstellt. Die Ausführungen stellen insbesondere keine Rechtsberatung dar. Jede Form der Haftung und Gewährleistung für die technische oder sachliche Richtigkeit ist ausgeschlossen.
ZUB | Wilhelm Liese
In ZUB Helena wird ein Endenergiebedarf für Strom (nach Korrektur des selbst erzeugten PV-Stroms gemäß GEG §23) ausgegeben.

Wird nun der Energieausweis für Nichtwohngebäude erzeugt werden auf Seite 2 Ergebnisse zum Endenergiebedarf Wärme und Endenergiebedarf Strom (Pflichtangaben in Immobilienanzeigen) angezeigt.
In diesem Beispiel ist der Endenergiebedarf Strom = 0. Dies deckt sich jedoch nicht mit den Angaben in ZUB Helena.

Antwort:
In ZUB Helena erfolgt die Korrektur des Endenergiebedarfs aufgrund von PV-Erträgen nach GEG §23. Die Daten zur Korrektur finden Sie u.a. in den Sofortberichten bei Ergebniskategorie: Gebäudeergebnisse im Ergebnisabschnitt: Gebäudeergebnisse Endenergie nach Energieträgern.
Hinweis: Die Details zur Korrektur finden Sie u.a. in den Sofortberichten Ergebniskategorie: Gebäudeenergieergebnisse im Ergebnisabschnitt: Strom aus erneuerbaren Energien.
Warum wird aber im Energieausweis der Endenergiebedarf für Strom mit „0“ angegeben?
Die Zeile Endenergiebedarf Wärme zeigt den Endenergiebedarf für Heizung, den Endenergiebedarf für Trinkwarmwasser und den Endenergiebedarf für Kühlung ohne Hilfsenergie (siehe Ergebnisse Anlagentechnik in ZUB Helena).
Die Zeile Endenergiebedarf Strom zeigt den Endenergiebedarf für Beleuchtung, Belüftung und den Hilfsenergiebedarf der Anlagentechnik an.
Die Verrechnung des erzeugten PV-Stroms erfolgt für den Energieausweis anders als im Programm (unter Gebäudeergebnisse - Strom aus erneuerbaren Energien).
Im Energieausweis wird zunächst der PV-Ertrag monatsweise mit dem Strombedarf für Beleuchtung, Belüftung und den Hilfsenergiebedarf der Anlagentechnik verrechnet.
Anschließend erfolgt die Verrechnung mit dem benötigten Strom für Heizung (z.B. bei einer Wärmepumpe), Warmwasser und Kühlung.
Wird der Strombedarf für Beleuchtung, Belüftung und den Hilfsenergiebedarf der Anlagentechnik vollständig von der PV-Anlage gedeckt, wird im Energieausweis der Endenergiebedarf für Strom mit „0“ angegeben.
Hinweis: Diese Informationen werden von der ZUB Systems GmbH kostenlos bereitstellt. Die Ausführungen stellen insbesondere keine Rechtsberatung dar. Jede Form der Haftung und Gewährleistung für die technische oder sachliche Richtigkeit ist ausgeschlossen.
ZUB | Wilhelm Liese