Wirksame Wärmespeicherfähigkeit: Wann ist ein Bauweise leicht oder schwer?

Frage:

Nach welchen Kriterien erfolgt die Einstufung der Bauweise (in leicht mittelschwer oder schwer)?

Hintergrund:

Die Ermittlung des Heiz- und Kühlenergiebedarfs erfolgt gem. DIN V 18599-2 durch die Bilanzierung aller äußeren und inneren Wärme- und Kälteeinträge. Dabei ist der Heizwärme- und der Kühlbedarf einer Gebäudezone diejenigen Wärme- bzw. Kälteeinträge, die zur Aufrechterhaltung der vorgegebenen Innentemperatur benötigt werden und durch die Anlagentechnik bereitgestellt wird.

Die Bauweise des Gebäudes entspricht einer Pauschalierung der wirksame Wärmespeicherfähigkeit und hat damit einen Einfluß auf den Ausnutzungsgard der Wärmequellen uns somit auch auf den Heizwärme- und Kühlbedarf einer Gebäudezone.

Grundsätzlich ist die wirksame Wärmespeicherfähigkeit Cwirk nach DIN EN ISO13786 im vereinfachte Verfahren zu berechnen.

Vereinfacht dürfen folgende Pauschalierungen verwendet werden:
  • leichte Gebäudezonen
    • ist der Standardwert für alle Gebäudezonen
       
  • mittelschwere Gebäudezonen
    • massive Innen-und Außenbauteile (Dichte ≥600 kg/m3)
    • keine abgehängten oder thermisch abgedeckten Decken
    • keine innenliegende Wärmedämmung an den Außenbauteilen
    • keine hohen Räume (z.B. Turnhallen, Museen usw.)
       
  • schwere Gebäudezonen
    • massive Innen-und Außenbauteile (Dichte ≥1000 kg/m3)
    • keine abgehängten oder thermisch abgedeckten Decken
    • keine innenliegende Wärmedämmung an den Außenbauteilen
    • keine hohen Räume (z.B. Turnhallen, Museen usw.)
 

Umsetzung in der Energieberater-Software ZUB Helena:

Sie geben die Bausweise in der Registerkarte Randbedingungen im Eingabefenster einer Zone ein

Eingabe der Bauweise



Sie können auch benutzerdefinierte Werte für die wirksame Wärmespeicherfähigkeit Cwirk nach DIN EN ISO13786 eingeben.

Benutzerdefinierte Eingabe der Wärmespeicherfähigkeit



Hinweis:
Diese Informationen werden von der ZUB-Systems GmbH kostenlos bereitstellt. Die Ausführungen stellen insbesondere keine Rechtsberatung dar. Jede Form der Haftung und Gewährleistung für die technische oder sachliche Richtigkeit ist ausgeschlossen.