detaillierte Frage
Erstellt am:
06.07.2026
FAQ für:
ZUB Helena (Pro & Ultra) ab Version 7.159
06.07.2026
FAQ für:
ZUB Helena (Pro & Ultra) ab Version 7.159
Hintergrund:
In ZUB Helena wurde die Programmoberfläche überarbeitet (insbesondere die Registerkarte „Berechnungsverfahren“). Mit dieser Überarbeitung soll die Übersicht der Berechnungsverfahren und Nachweisarten verbessert werden.
Für eine bessere Programmstruktur wurden zudem Programmeinstellungen aus der Registerkarte „Zusätzliche Berechnungen“ in die Registerkarte „Berechnungsverfahren“ überführt. Die Programmeinstellungen „zusätzliche Datenprüfung“ mit den Checkboxen „Angaben auf dem Energieausweis“ und „Bauteilanforderungen für BEG-Einzelmaßnahmen“ werden nun in der Registerkarte „Berechnungsverfahren“ angezeigt. Diese erscheinen allerdings nur, wenn die entsprechende „Art der Berechnung“ ausgewählt wurde.
Umsetzung in ZUB Helena
Unter „Allgemein“ / „Berechnungsverfahren“ wurde die Registerkarte „Berechnungsverfahren“ überarbeitet.

Die Oberfläche ist weiterhin dynamisch. Je nach Auswahl werden einzelne Steuerelemente ein- oder ausgeblendet.
Wenn Sie z.B. die Art der Berechnung von „Zu errichtende Gebäude“ auf „Erweiterung oder Ausbau“ umstellen, verschwinden einige Einstellmöglichkeiten, da diese jetzt nicht mehr für diese Nachweisart relevant sind.

Abbildung 1: Art der Berechnung - Zu errichtendes Gebäude

Abbildung 2: Art der Berechnung - Erweiterung oder Anbau
Die Registerkarte „Berechnungsverfahren“ enthält nun bis zu vier Abschnitte. Diese sind:
Sie können wählen zwischen:
Hinweis (Wohn- und Nichtwohngebäude): Ist die neu hinzukommende Nutzfläche größer als 50 m², sind zusätzlich die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz einzuhalten.
Wohngebäude: die Anforderungswerte, die sich für einen Neubau ergeben, dürfen um max. 40% überschritten werden.
Nichtwohngebäude: die Anforderung an den Jahres-Primärenergiebedarf, der sich für einen Neubau ergibt, darf um max. 40 % überschritten werden; für die Anforderung an die mittleren U-Werte gilt, das auf eine Nachkommastelle gerundete 1,25fache der Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche gemäß der Anlage 3 darf um nicht mehr als 40 Prozent überschritten werden.
Gebäudeart
Als nächstes wird die Gebäudeart (Wohngebäude oder Nichtwohngebäude) festgelegt.
Berechnungsgrundlage (Berechnung gemäß)
Anschließend kann die Berechnungsgrundlage ausgewählt werden. Es stehen folgende Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung:
Im nächsten Schritt wird die Berechnungsnorm ausgewählt. Bis GEG 2023 stehen die Normen DIN V 18599 & DIN 4108-6 / DIN V 4701 (bis GEG 2023) zur Auswahl.
Seit dem 1. Januar 2024 (also ab GEG 2024) darf nur noch das Berechnungsverfahren nach DIN V 18599 verwendet werden. Dieses wird ab diesem Berechnungsverfahren auch nur noch angezeigt.
Durch Setzen des Häkchens in der Checkbox „Datenprüfung für Angaben auf dem Energieausweis“ wird von ZUB Helena geprüft, ob sämtliche Angaben für den Energieausweis getätigt wurden (z.B. Straße, Hausnummer, Ort, Anlass der Ausstellung, Wesentliche Energieträger, usw.). Diese Angaben können u.a. unter Allgemein / Angaben zum Projekt in den entsprechenden Registerkarten oder unter Ausgabe (linker Bildschirmrand) / Energieausweis in den Registerkarten Allgemein und Modernisierungsempfehlungen eingegeben werden.
Diese Checkbox war in den vorangegangenen Programmversionen von ZUB Helena in der Registerkarte „Zusätzliche Berechnungen“ aufgeführt.
Checkbox „keine Verrechnung von Energieträger Nachtstrom bei GEG §23“
Die Checkbox „keine Verrechnung von Energieträger Nachtstrom bei GEG §23“ ist nur in der Programmoberfläche sichtbar bis GEG 2023. Die Technischen FAQ der KfW ließen zeitweise eine Verrechnung von aus erneuerbaren Energiequellen selbst erzeugtem Strom mit dem Endenergiebedarf nach EnEV §5 nicht für Stromsondertarife zu, seit den TFAQ Versionsnummer (01.05.2023) ist die Verrechnung mit Strom aus Sondertarifen zulässig.
Checkbox „Vereinfachte Flächenerfassung nach DIN V 18599-1 Anhang D (nur bei raumweiser Erfassung der Bautechnik“).
Diese Checkbox kann nur aktiviert werden, wenn unter „Allgemein“ / „Projekteinstellungen“ die Erfassung der Bautechnik auf „raumweise“ eingestellt wurde.

Checkbox „Ein-Zonen-Modell nach GEG §32“
Die Checkbox „Ein-Zonen-Modell nach GEG §32“ ist nur bei der Gebäudeart „Nichtwohngebäude“ sichtbar.

Durch die Auswahl der Checkbox wird die zusätzliches Registerkarte „Ein-Zonen-Modell“ eingeblendet, in dem alle zulässigen Vereinfachungen gemäß GEG, § 32 sowie Anlage 6 eingestellt werden. Wichtig: Das vereinfachte Verfahren gilt nur für die unter GEG, § 32, Absatz 2 gelisteten Gebäudetypen. Diese sind:
Checkbox „abweichende Gebäudemaße für Referenzgebäude erfassen (bei teilweiser Hallenheizung).
Diese Checkbox ist nur bei der Gebäudeart „Nichtwohngebäude“ sichtbar.
Bei Zonen mit einer Raumgrößen > 4m wird ein direktes Heizungssystem im Referenzgebäude verwendet. Daher sind für diese Bereiche keine Verteilleitung nötig. Für die Berechnung dürfen (müssen aber nicht) die charakteristische Länge, Breite, Höhe und Geschossanzahl nur für die Zonen mit einer Geschosshöhe von kleiner 4 m Höhe ermittelt werden. Die abweichende Referenzausführung ist im GEG, Anlage 2 (bzw. EnEV 2014, Anlage 2, Tabelle 1) beschrieben. Nach Anwahl der Checkbox kann im Programm bei "Gebäudedaten" im Reiter "Gebäudegeometrie" die charakteristische Länge/Breite (zur Bestimmung der Verteilleitungen) angepasst werden.
Bei der Ermittlung der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten sind nach GEG - anders als zuvor nach EnEV - auch Außentüren und Tore zu berücksichtigen.
Das GEG regelt nicht, welchen Bauteilen nach Anlage 3 GEG opake oder (teil-)transparente Außentüren und Tore zuzuordnen sind. Bei der Ermittlung der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten eines Effizienzgebäudes können opake und (teil-)transparente Außentüren und Tore der Bauteilgruppe 1 „Opake Außenbauteile“, 2 „Transparente Außenbauteile“ oder 4 „Glasdächer, Lichtbänder und Lichtkuppeln“ gemäß Anlage 3 GEG zugeordnet werden.
Hinweis: Bei der Bilanzierung des Jahres-Primärenergiebedarfs sind opake und (teil-) transparente Außentüren und Tore davon unabhängig dem Bauteil „Außentüren; Türen gegen unbeheizte Räume; Tore“ des Referenzgebäudes gemäß Anlage 2 GEG zuzuordnen.
Als Standardeinstellung werden Tore immer den opaken Bauteilen zugeordnet. Wenn Sie dies ändern möchten, können Sie das Häkchen in der Checkbox „Standard“ entfernen und eine andere Auswahl treffen.
Diese Checkbox ist nur bei den Verfahren „Zu errichtende Gebäude“ und „Sanierung mit Neubau-Berechnung (iSFP, BEG-Effizienzhaus)“ sichtbar. Wird die Checkbox aktiviert, erscheint im Projektbaum der Eintrag „Angaben zur BEG“.

Dort können weitere Einstellungen zum BEG vorgenommen werden.
Checkbox „zusätzliche Berechnung für BEG-Effizienzhaus durchführen“.
Wird diese Checkbox aktiviert, werden von ZUB Helena die Bauteilanforderungen für BEG-Einzelmaßnahmen geprüft.
Weitere Einstellungen können bei den jeweiligen Bauteilen in der Registerkarte „Angaben“ in der Zeile „Bauteiltyp nach BEG“ vorgenommen werden.

Checkbox „Angaben zum iSFP (individueller Sanierungsfahrplan)“
Diese Checkbox ist nur bei der Berechnungsart „Sanierung mit Neubau-Berechnung (iSFP, BEG-Effizienzhaus“ sichtbar.

Die Auswahl ist nur bei dieser Berechnungsart sichtbar, da beim iSFP (wie auch bei der BEG-Effizienzhaus-Berechnung) immer vom Neubaustandard (auch bei der Sanierung) ausgegangen wird.
Diese Checkbox war in den vorangegangenen Programmversionen von ZUB Helena in der Registerkarte „Zusätzliche Berechnungen“ aufgeführt.
Hinweis: Diese Informationen werden von der ZUB Systems GmbH kostenlos bereitstellt. Die Ausführungen stellen insbesondere keine Rechtsberatung dar. Jede Form der Haftung und Gewährleistung für die technische oder sachliche Richtigkeit ist ausgeschlossen.
ZUB | Wilhelm Liese
In ZUB Helena wurde die Programmoberfläche überarbeitet (insbesondere die Registerkarte „Berechnungsverfahren“). Mit dieser Überarbeitung soll die Übersicht der Berechnungsverfahren und Nachweisarten verbessert werden.
Für eine bessere Programmstruktur wurden zudem Programmeinstellungen aus der Registerkarte „Zusätzliche Berechnungen“ in die Registerkarte „Berechnungsverfahren“ überführt. Die Programmeinstellungen „zusätzliche Datenprüfung“ mit den Checkboxen „Angaben auf dem Energieausweis“ und „Bauteilanforderungen für BEG-Einzelmaßnahmen“ werden nun in der Registerkarte „Berechnungsverfahren“ angezeigt. Diese erscheinen allerdings nur, wenn die entsprechende „Art der Berechnung“ ausgewählt wurde.
Umsetzung in ZUB Helena
Unter „Allgemein“ / „Berechnungsverfahren“ wurde die Registerkarte „Berechnungsverfahren“ überarbeitet.

Die Oberfläche ist weiterhin dynamisch. Je nach Auswahl werden einzelne Steuerelemente ein- oder ausgeblendet.
Wenn Sie z.B. die Art der Berechnung von „Zu errichtende Gebäude“ auf „Erweiterung oder Ausbau“ umstellen, verschwinden einige Einstellmöglichkeiten, da diese jetzt nicht mehr für diese Nachweisart relevant sind.

Abbildung 1: Art der Berechnung - Zu errichtendes Gebäude

Abbildung 2: Art der Berechnung - Erweiterung oder Anbau
Die Registerkarte „Berechnungsverfahren“ enthält nun bis zu vier Abschnitte. Diese sind:
- Berechnungsverfahren
- Einstellungen zur Berechnung
- Mittlere U-Werte (nur bei Nichtwohngebäuden)
- Einstellungen zu den Förderprogrammen.
Berechnungsverfahren
Zunächst wird die „Art der Berechnung“ festgelegt.Sie können wählen zwischen:
- Zu errichtende Gebäude
- Sanierung mit Neubau-Berechnung (iSFP, BEG-Effizienzhaus)
- Energieausweis (im Gebäudebestand)
- Erweiterung oder Ausbau (GEG §51)
Hinweis (Wohn- und Nichtwohngebäude): Ist die neu hinzukommende Nutzfläche größer als 50 m², sind zusätzlich die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz einzuhalten.
- Änderung eines Bestandgebäudes (Gesamtbilanz nach GEG §50)
Wohngebäude: die Anforderungswerte, die sich für einen Neubau ergeben, dürfen um max. 40% überschritten werden.
Nichtwohngebäude: die Anforderung an den Jahres-Primärenergiebedarf, der sich für einen Neubau ergibt, darf um max. 40 % überschritten werden; für die Anforderung an die mittleren U-Werte gilt, das auf eine Nachkommastelle gerundete 1,25fache der Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche gemäß der Anlage 3 darf um nicht mehr als 40 Prozent überschritten werden.
- Bauteilnachweis (Änderung von Bauteilen nach GEG §48)
- Freie Eingabe der Randbedingungen (nur DIN V/TS 18599)
Gebäudeart
Als nächstes wird die Gebäudeart (Wohngebäude oder Nichtwohngebäude) festgelegt.
Berechnungsgrundlage (Berechnung gemäß)
Anschließend kann die Berechnungsgrundlage ausgewählt werden. Es stehen folgende Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung:
- GEG 2024/ 2023/ 2020
- EnEV 2014
Im nächsten Schritt wird die Berechnungsnorm ausgewählt. Bis GEG 2023 stehen die Normen DIN V 18599 & DIN 4108-6 / DIN V 4701 (bis GEG 2023) zur Auswahl.
Seit dem 1. Januar 2024 (also ab GEG 2024) darf nur noch das Berechnungsverfahren nach DIN V 18599 verwendet werden. Dieses wird ab diesem Berechnungsverfahren auch nur noch angezeigt.
Einstellungen zur Berechnung
Checkbox „Datenprüfung für Angaben auf dem Energieausweis“.Durch Setzen des Häkchens in der Checkbox „Datenprüfung für Angaben auf dem Energieausweis“ wird von ZUB Helena geprüft, ob sämtliche Angaben für den Energieausweis getätigt wurden (z.B. Straße, Hausnummer, Ort, Anlass der Ausstellung, Wesentliche Energieträger, usw.). Diese Angaben können u.a. unter Allgemein / Angaben zum Projekt in den entsprechenden Registerkarten oder unter Ausgabe (linker Bildschirmrand) / Energieausweis in den Registerkarten Allgemein und Modernisierungsempfehlungen eingegeben werden.
Diese Checkbox war in den vorangegangenen Programmversionen von ZUB Helena in der Registerkarte „Zusätzliche Berechnungen“ aufgeführt.
Checkbox „keine Verrechnung von Energieträger Nachtstrom bei GEG §23“
Die Checkbox „keine Verrechnung von Energieträger Nachtstrom bei GEG §23“ ist nur in der Programmoberfläche sichtbar bis GEG 2023. Die Technischen FAQ der KfW ließen zeitweise eine Verrechnung von aus erneuerbaren Energiequellen selbst erzeugtem Strom mit dem Endenergiebedarf nach EnEV §5 nicht für Stromsondertarife zu, seit den TFAQ Versionsnummer (01.05.2023) ist die Verrechnung mit Strom aus Sondertarifen zulässig.
Checkbox „Vereinfachte Flächenerfassung nach DIN V 18599-1 Anhang D (nur bei raumweiser Erfassung der Bautechnik“).
Diese Checkbox kann nur aktiviert werden, wenn unter „Allgemein“ / „Projekteinstellungen“ die Erfassung der Bautechnik auf „raumweise“ eingestellt wurde.
Checkbox „Ein-Zonen-Modell nach GEG §32“
Die Checkbox „Ein-Zonen-Modell nach GEG §32“ ist nur bei der Gebäudeart „Nichtwohngebäude“ sichtbar.
Durch die Auswahl der Checkbox wird die zusätzliches Registerkarte „Ein-Zonen-Modell“ eingeblendet, in dem alle zulässigen Vereinfachungen gemäß GEG, § 32 sowie Anlage 6 eingestellt werden. Wichtig: Das vereinfachte Verfahren gilt nur für die unter GEG, § 32, Absatz 2 gelisteten Gebäudetypen. Diese sind:
- Bürogebäude, auch mit Verkaufseinrichtung, einen Gewerbebetrieb oder eine Gaststätte,
- Gebäude des Groß- und Einzelhandels mit höchstens 1 000 Quadratmetern Nettogrundfläche, wenn neben der Hauptnutzung nur Büro-, Lager-, Sanitär- oder Verkehrsflächen vorhanden sind,
- Gewerbebetriebe mit höchstens 1 000 Quadratmetern Nettogrundfläche, wenn neben der Hauptnutzung nur Büro-, Lager-, Sanitär- oder Verkehrsflächen vorhanden sind,
- Schulen, Turnhallen, Kindergarten und Kindertagesstätten oder ähnliche Einrichtungen,
- Beherbergungsstätten ohne Schwimmhalle, Sauna oder Wellnessbereich oder
- Bibliotheken.
Checkbox „abweichende Gebäudemaße für Referenzgebäude erfassen (bei teilweiser Hallenheizung).
Diese Checkbox ist nur bei der Gebäudeart „Nichtwohngebäude“ sichtbar.
Bei Zonen mit einer Raumgrößen > 4m wird ein direktes Heizungssystem im Referenzgebäude verwendet. Daher sind für diese Bereiche keine Verteilleitung nötig. Für die Berechnung dürfen (müssen aber nicht) die charakteristische Länge, Breite, Höhe und Geschossanzahl nur für die Zonen mit einer Geschosshöhe von kleiner 4 m Höhe ermittelt werden. Die abweichende Referenzausführung ist im GEG, Anlage 2 (bzw. EnEV 2014, Anlage 2, Tabelle 1) beschrieben. Nach Anwahl der Checkbox kann im Programm bei "Gebäudedaten" im Reiter "Gebäudegeometrie" die charakteristische Länge/Breite (zur Bestimmung der Verteilleitungen) angepasst werden.
Mittlere U-Wert (nur Nichtwohngebäude)
Die Berücksichtigung von Außentüren bzw. Toren erfolgt bei der Ermittlung der mittleren U-Werte standardmäßig bei den opaken Außenbauteilen.Bei der Ermittlung der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten sind nach GEG - anders als zuvor nach EnEV - auch Außentüren und Tore zu berücksichtigen.
Das GEG regelt nicht, welchen Bauteilen nach Anlage 3 GEG opake oder (teil-)transparente Außentüren und Tore zuzuordnen sind. Bei der Ermittlung der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten eines Effizienzgebäudes können opake und (teil-)transparente Außentüren und Tore der Bauteilgruppe 1 „Opake Außenbauteile“, 2 „Transparente Außenbauteile“ oder 4 „Glasdächer, Lichtbänder und Lichtkuppeln“ gemäß Anlage 3 GEG zugeordnet werden.
Hinweis: Bei der Bilanzierung des Jahres-Primärenergiebedarfs sind opake und (teil-) transparente Außentüren und Tore davon unabhängig dem Bauteil „Außentüren; Türen gegen unbeheizte Räume; Tore“ des Referenzgebäudes gemäß Anlage 2 GEG zuzuordnen.
Als Standardeinstellung werden Tore immer den opaken Bauteilen zugeordnet. Wenn Sie dies ändern möchten, können Sie das Häkchen in der Checkbox „Standard“ entfernen und eine andere Auswahl treffen.
Einstellungen zu Förderprogrammen
Checkbox „zusätzliche Berechnung für BEG-Effizienzhaus durchführen“.Diese Checkbox ist nur bei den Verfahren „Zu errichtende Gebäude“ und „Sanierung mit Neubau-Berechnung (iSFP, BEG-Effizienzhaus)“ sichtbar. Wird die Checkbox aktiviert, erscheint im Projektbaum der Eintrag „Angaben zur BEG“.
Dort können weitere Einstellungen zum BEG vorgenommen werden.
Checkbox „zusätzliche Berechnung für BEG-Effizienzhaus durchführen“.
Wird diese Checkbox aktiviert, werden von ZUB Helena die Bauteilanforderungen für BEG-Einzelmaßnahmen geprüft.
Weitere Einstellungen können bei den jeweiligen Bauteilen in der Registerkarte „Angaben“ in der Zeile „Bauteiltyp nach BEG“ vorgenommen werden.

Checkbox „Angaben zum iSFP (individueller Sanierungsfahrplan)“
Diese Checkbox ist nur bei der Berechnungsart „Sanierung mit Neubau-Berechnung (iSFP, BEG-Effizienzhaus“ sichtbar.

Die Auswahl ist nur bei dieser Berechnungsart sichtbar, da beim iSFP (wie auch bei der BEG-Effizienzhaus-Berechnung) immer vom Neubaustandard (auch bei der Sanierung) ausgegangen wird.
Diese Checkbox war in den vorangegangenen Programmversionen von ZUB Helena in der Registerkarte „Zusätzliche Berechnungen“ aufgeführt.
Hinweis: Diese Informationen werden von der ZUB Systems GmbH kostenlos bereitstellt. Die Ausführungen stellen insbesondere keine Rechtsberatung dar. Jede Form der Haftung und Gewährleistung für die technische oder sachliche Richtigkeit ist ausgeschlossen.
ZUB | Wilhelm Liese