Wann muss die Feststellung der Notwendigkeit von lüftungstechnischen Maßnahmen erfolgen?

Die Prüfung ob lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich sind, erfolgt für:
  • neu zu errichtende Gebäude,
  • zu modernisierende Gebäude
    • wenn im Mehrfamilienhaus mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht werden
    • im Einfamilienhaus mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht bzw. mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet wird.
Sind lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich, muss ein Lüftungskonzept erstellt werden.
Auch wenn in mehreren, zeitlich versetzten Schritten jeweils weniger als 1/3 der Fenster modernisiert werden, ist dennoch ein Lüftungskonzept zu erstellen (spätestens beim zweiten Schritt, da anschließend nicht mehr von einem n50-Wert von 4,5 1/h ausgegangen werden kann).