Die Prüfung ob lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich sind, erfolgt für:
Auch wenn in mehreren, zeitlich versetzten Schritten jeweils weniger als 1/3 der Fenster modernisiert werden, ist dennoch ein Lüftungskonzept zu erstellen (spätestens beim zweiten Schritt, da anschließend nicht mehr von einem n50-Wert von 4,5 1/h ausgegangen werden kann).
- neu zu errichtende Gebäude,
- zu modernisierende Gebäude
- wenn im Mehrfamilienhaus mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht werden
- im Einfamilienhaus mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht bzw. mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet wird.
Auch wenn in mehreren, zeitlich versetzten Schritten jeweils weniger als 1/3 der Fenster modernisiert werden, ist dennoch ein Lüftungskonzept zu erstellen (spätestens beim zweiten Schritt, da anschließend nicht mehr von einem n50-Wert von 4,5 1/h ausgegangen werden kann).