Förderung Klimafreundlicher Neubau (KFN) mit ZUB Helena Ökobilanz

Fr., 24.02.2023 - 10:06
ZUB Helena Ökobilanz
Ab dem 1. März 2023 fördert die Bundesregierung besonders klimafreundliche Gebäude mit günstigen Krediten. Gefördert werden klimafreundliche und energieeffiziente Neubauten über das Produkt „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) bei der KfW.

Die Bundesregierung gewährt Förderungen in Form von zinsverbilligten Krediten, um die Nachhaltigkeitsstandards bei der Schaffung neuen Wohnraums und bei der Errichtung neuer Wohngebäude zu erhöhen. Ziel der Förderung ist
 
  • die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus,
  • die Verringerung des eingesetzten Primärenergiebedarfs und
  • die Steigerung des Einsatzes erneuerbarer Energien
unter Einhaltung von Prinzipien des nachhaltigen Bauens.

Gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb von Wohngebäuden, die zum einen die Anforderungen des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) einhalten und die Ansprüche gemäß den „Technischen Mindestanforderungen Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ genügen.

Gefördert werden die Stufen
 
  • Klimafreundliches Wohngebäude
  • Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG
Der geforderte Standard wird durch bauliche und anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie durch die Einbindung erneuerbarer Energien erreicht. Folgende Anforderungen für ein klimafreundliches Wohngebäude (KFWG) müssen eingehalten werden:
 
  • das Gebäude muss die Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen;
  • das Gebäude darf über keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energien oder Biomasse verfügen;
  • die Anforderungen an das Treibhauspotential (Global Warming Potential - GWP100) müssen erfüllt sein (der Nachweis erfolgt durch eine Lebenszyklusanalyse).
Ein klimafreundliches Wohngebäude mit QNG (KFWG-Q) wird erreicht, wenn zusätzlich eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG-Plus) oder Premium (QNG-Premium) durchgeführt wird. Weitere Informationen zum „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) finden Sie im Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (Herausgeber: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)

Die folgende Tabelle zeigt die Mindestanforderungen, die beim Nachweis einzuhalten sind:
 
Klimafreundliches Wohngebäude KFWG KFWG-Q
LCA GWP100 [kg CO2 Äqu./(m²NRF*a)] 24 kg CO2  Äqu./(m2·a) 24 kg CO2  Äqu./(m2·a)
EH 40 QP in % von QP Ref 40% 40%
H'T in % von H'T REF 55% 55%
QNG Nachhaltigkeitszertifizierung - Plus oder Premium

Das Modul ZUB Helena Ökobilanz ermöglicht die Erstellung der Lebenszyklusanalyse (die Bestimmung des GWP100-Werte) für die Inanspruchnahme dieser Förderungen. Mit ZUB Helena Ökobilanz kann die Berechnung der Umwelteinwirkung aller im Gebäude vorhandenen Konstruktionen und Anlagen für die Herstellung, Nutzung und Entsorgung berechnet werden.

Wichtiger Hinweis: Bewertung von Nichtwohngebäuden erfolgt als kostenfreies Update für ZUB Helena Ökobilanz (als Modul innerhalb von ZUB Helena Ultra) im März 2023.


Für die in ZUB Helena Pro bzw. Ultra bereits eingegebenen Daten zum Projekt (Konstruktionen mit Schichtaufbau, anlagentechnische Komponenten, usw.), können die passenden Datensätze aus der ausschließlich für die Förderung zugelassenen Rechenwert-Tabelle zugeordnet werden. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des Handbuchs Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, Anhang 3.1.1 zur Anlage 3.

Wichtiger Hinweis: ZUB Helena Ökobilanz ist ein Modul innerhalb der Software ZUB Helena. Für die Nutzung des Moduls ist eine gültige Version von ZUB Helena (Pro oder Ultra) notwendig.

Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern werden wir in den nächsten Tagen eine Reihe von FAQ-Artikeln auf unserer Internetseite www.zub-systems.de unter Support / FAQs / Ökobilanz veröffentlichen. Über diesen Link erreichen Sie direkt den FAQ-Bereich.

Wenn Sie ZUB Helena noch nicht kennen, können Sie die Testversion auf unserer Internetseite oder direkt über diesen Link kostenfrei bestellen.

Hinweis: Diese Informationen werden von der ZUB Systems GmbH kostenlos bereitstellt. Die Ausführungen stellen insbesondere keine Rechtsberatung dar. Jede Form der Haftung und Gewährleistung für die technische oder sachliche Richtigkeit ist ausgeschlossen.

ZUB | Wilhelm Liese
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