detaillierte Frage
Wird bei Holzkonstruktionen der U-Wert der Gefachkonstruktion oder der inhomogenen U-Wert nach DIN EN ISO 6946 verwendet?
Mit welchem U-Wert (homogen oder inhomogen) gerechnet werden soll, ist nicht klar geregelt (weder in der EnEV, im Beiblatt 2 der DIN 4108 oder in den technischen FAQ der KfW). Holzkonstruktionen sind in der Regel immer 3D-Wärmebrücken. Diese dürfen vereinfacht als 2D-Wärmebrücken berechnet werden. Nun geht es darum welche Wärmeverlust (über den Regelquerschnitt) Sie von den Gesamtwärmeverlusten abziehen möchten. Sie können entweder den inhomogenen U-Wert (ermittelt nach DIN EN ISO 6946) oder den des Gefachs, bei der Ermittlung der psi-Werte verwenden. Bei der Verwendung der inhomogenen U-Werte wird der psi-Wert kleiner, bei UGefach ist der psi-Wert größer. Im neuen Beiblatt soll diese normative Lücke geschlossen werden. Das Beiblatt ist jedoch noch nicht veröffentlicht, zeigt aber dass es hier Klärungsbedarf gibt. Insbesondere wenn es um Förderungen (z.B. KfW) geht, sollten Sie diesen Sachverhalt mit den zuständigen Stellen klären. Im Zweifelsfall sollten Sie UGefach ansetzen, damit liegen Sie auf der sicheren Seite.