Nein. Die Lüftungsanlage muss in ZUB Helena Heizlast auch dann eingegeben werden, wenn schon Angaben in der Anlagentechnik erfolgten. Eine doppelte Eingabe ist hier bewusst so vorgesehen, da die Berechnung der Gebäudeheizlast einen anderen Hintergrund hat als die EnEV-Bilanzierung. (Zudem wird es so ermöglicht, die Heizlastberechnung losgelöst von der EnEV - Berechnung durchführen zu können).
Unter Umständen ist es z.B. nötig, die Heizlastberechnung ohne Lüftungsanlage durchführen zu können, wenn z.B. keine Informationen über die Bestandsanlage zur Verfügung stehen. In DIN EN 12831, Abschnitt 7 heißt es:
„Bei fehlenden Angaben zu lufttechnischen Anlagen kann der Lüftungswärmeverlust wie für eine Installation ohne lufttechnische Anlage berechnet werden (natürliche Belüftung).“