Wiederaufheizleistungen sind nicht Bestandteil der Normheizlast ФHL . Sie ist jedoch Teil der DIN EN 12831.
Die Norm bietet die Möglichkeit, Heizleistungen zu berechnen, die sich aus einer vereinbarten Wiederaufheizung ergeben. Diese zusätzlichen Leistungen werden mit der Normheizlast zur Auslegungsleistung zusammengefasst. Eine zusätzliche Aufheizleistung muss nicht berücksichtigt werden, wenn die Anlagentechnik sicherstellt, dass die Absenkung an den kältesten Tagen nicht stattfindet (durchgehender Heizbetrieb). Ebenso sind die Wiederaufheizfaktoren nicht zu berücksichtigen, wenn nach anderen Normen bei der Auslegung der Heizlast dies bereits berücksichtigt wurde.
Die Wiederaufheizleistung ist separat zu berechnen und auszuweisen (siehe entsprechende Formblätter). Derzeit ist es nicht möglich, diese mit ZUB Helena Heizlast zu berechnen. Die Berechnung zur Wiederaufheizleistung wird zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt.