Muss der in der EnEV - Bilanz verwendete Abminderungsfaktor für Verschattung geändert oder sogar gelöscht werden?

detaillierte Frage

Bei den Konstruktionsangaben zu den Fenstern wird in der EnEV-Berechnung ein Abminderungsfaktor für die Verschattung mit einem Standard-Wert (von 0,9) berücksichtigt, wohingegen bei den Räumen, die ich für den Sommerlichen Wärmeschutz angelegt sin, Teilbestrahlungsfaktoren für Horizontale Überstände eingeben werden können.
Muss parallel dennoch auch bei der Konstruktion der Abminderungsfaktor für die Verschattung anpasst werden?

Nein, der Abminderungsfaktor für die Verschattung (in der Bautechnik bei den Bauteilen)  wird nicht geändert. Dieser Faktor ist nur für die energetische Bilanzierung nach DIN V 18599 notwendig und hat keinen Einfluss auf das Ergebnis des sommerlichen Wärmeschutzes (nach DIN 4108-2).