Im Datenstatus werden in bestimmten Fällen Warnungen bei den Daten zur Berechnung ausgegeben. In diesem FAQ geht aus um die Warnung abgebrochene Kühlung.
Hintergrund:
Bei der Berechnung nach DIN V 18599 wird bei einer abgebrochenen Kühlung (vergleichbar mit der Beheizung über RLT) im Programm wie folgt vorgegangen (zum besseren Verständnis wird zunächst die Beheizung über RLT-Anlagen erläutert):
Bei der Beheizung wird zunächst für jede Zone die Lüftungs-Wärmequelle 'RLT-Anlage' bei der Bilanzierung des Nutzwärmebedarfs berücksichtigt. Die durch die RLT-Anlage eingebrachte Wärmemenge ergibt sich aus dem Anlagenluftwechsel und der Zulufttemperatur und reduziert so den Nutzwärmebedarf. Der verbleibende noch ungedeckte Nutzwärmebedarf wird dann durch die statische Heizung gedeckt.
Die Deckungsanteile der Wärmeerzeuger für statische Systeme und RLT-Systeme können Sie bei den Anlagenergebnissen und dort bei Erzeugernutzenergie des/der Heizungs-Erzeugereinheiten erkennen.
Falls Sie ausschließlich über eine RLT -Anlage heizen ohne stat. Heizung, wird der Luftwechsel ggf. intern im Rechenkern soweit erhöht, dass eine vollständige Deckung des Heizwärmebedarfs nur durch die RLT-Anlage gegeben ist.
Bei der Berechnung der Kühlung gilt Vergleichbares, mit dem Unterschied, dass bei ausschließlicher Kühlung über RLT-Anlage nicht der Anlagenluftwechsel erhöht wird, sondern stattdessen ein ungedeckter Nutzkältebedarf verbleibt, der an manchen Sommertagen dann zu einer erhöhten Raumtemperatur führt (sog. abgebrochene Kühlung).
Um die Warnung zu beseitigen, gehen Sie in die Bautechnik auf die entsprechende Zone bzw. Zonen. In der Registerkarte mechanische Lüftungsanlage kann das Häkchen bei „vollständige Deckung des Kühlbedarfs durch Erhöhung des Volumenstroms“ gesetzt werden.
Anschließend gehen Sie in die Anlagentechnik auf Ihre RLT-Einheit in die Registerkarte Konfiguration und setzen das Häkchen bei Konstantvolumenanlage.
Nun wird die Zone vollständig gekühlt und die Warnmeldung ist beseitigt.
Hinweis: Diese Informationen werden von der ZUB Systems GmbH kostenlos bereitstellt. Die Ausführungen stellen insbesondere keine Rechtsberatung dar. Jede Form der Haftung und Gewährleistung für die technische oder sachliche Richtigkeit ist ausgeschlossen.
ZUB | Wilhelm Liese
Hintergrund:
Bei der Berechnung nach DIN V 18599 wird bei einer abgebrochenen Kühlung (vergleichbar mit der Beheizung über RLT) im Programm wie folgt vorgegangen (zum besseren Verständnis wird zunächst die Beheizung über RLT-Anlagen erläutert):
Bei der Beheizung wird zunächst für jede Zone die Lüftungs-Wärmequelle 'RLT-Anlage' bei der Bilanzierung des Nutzwärmebedarfs berücksichtigt. Die durch die RLT-Anlage eingebrachte Wärmemenge ergibt sich aus dem Anlagenluftwechsel und der Zulufttemperatur und reduziert so den Nutzwärmebedarf. Der verbleibende noch ungedeckte Nutzwärmebedarf wird dann durch die statische Heizung gedeckt.
Die Deckungsanteile der Wärmeerzeuger für statische Systeme und RLT-Systeme können Sie bei den Anlagenergebnissen und dort bei Erzeugernutzenergie des/der Heizungs-Erzeugereinheiten erkennen.
Falls Sie ausschließlich über eine RLT -Anlage heizen ohne stat. Heizung, wird der Luftwechsel ggf. intern im Rechenkern soweit erhöht, dass eine vollständige Deckung des Heizwärmebedarfs nur durch die RLT-Anlage gegeben ist.
Bei der Berechnung der Kühlung gilt Vergleichbares, mit dem Unterschied, dass bei ausschließlicher Kühlung über RLT-Anlage nicht der Anlagenluftwechsel erhöht wird, sondern stattdessen ein ungedeckter Nutzkältebedarf verbleibt, der an manchen Sommertagen dann zu einer erhöhten Raumtemperatur führt (sog. abgebrochene Kühlung).
Um die Warnung zu beseitigen, gehen Sie in die Bautechnik auf die entsprechende Zone bzw. Zonen. In der Registerkarte mechanische Lüftungsanlage kann das Häkchen bei „vollständige Deckung des Kühlbedarfs durch Erhöhung des Volumenstroms“ gesetzt werden.
Anschließend gehen Sie in die Anlagentechnik auf Ihre RLT-Einheit in die Registerkarte Konfiguration und setzen das Häkchen bei Konstantvolumenanlage.
Nun wird die Zone vollständig gekühlt und die Warnmeldung ist beseitigt.
Hinweis: Diese Informationen werden von der ZUB Systems GmbH kostenlos bereitstellt. Die Ausführungen stellen insbesondere keine Rechtsberatung dar. Jede Form der Haftung und Gewährleistung für die technische oder sachliche Richtigkeit ist ausgeschlossen.
ZUB | Wilhelm Liese