Benutzerdefinierte Nutzungsprofile: Zulässigkeit und Grenzen der Anwendbarkeit im öffentlich-rechtlichen Nachweis

Frage:

Wann darf für einen öffentlich-rechtlichen Nachweis ein benutzerdefiniertes Nutzungsprofil zugrunde gelegt werden?
 

Antwort:

Die Anwendung von benutzerdefinierten Nutzungsprofilen für einen öffentlich-rechtlichen Nachweis wurde in der Auslegungsstaffel 11 bereits ausführlich thematisiert.


Kurzfassung:
  1. Abweichende Nutzungen (z.B. Einzelbüro, Sporthalle, etc...)

    Bei abweichender Nutzung lässt Anlage 2, Nr. 2.2.2 der EnEV 2014 zwei alternative Vorgehensweisen zu:
     
    1. Die Nutzung 17 (Sonstige Aufenthaltsräume) der Tabelle 4 in DIN V 18599-10:2011-12
      oder
    2. eine auf Grundlage der DIN V 18599-10:2011-12 unter Anwendung gesicherten allgemeinen Wissensstandes individuell bestimmte Nutzung. ( Hinweis: Die Herleitung des Nutzungsprofils für die individuelle Nutzung ist analog zum Verfahren in Anhang A zu ermitteln. Die gewählten Angaben sind zu begründen und dem Nachweis beizufügen! )
       
  2. Abweichende Nutzungsrandbedingungen ( z.B. Nutzungs- und Betriebszeiten, Raum-Solltemperaturen, etc...)

    Eine individuelle Abwandlung von Nutzungsrandbedingungen für ein Standardnutzungsprofil ist unzulässig.
     

Umsetzung in ZUB-HELENA®:


Startpunkt: Hauptnavigation Allgemein | Projektbaum Eigene Nutzungsprofile

Um ein eigenes Nutzungsprofil anzulegen, klicken Sie bitte mit der rechten Maustaste auf Eigene Nutzungsprofile. Im Kontextmenü wählen Sie den Menüpunkt Neues Profil.


Anlegen von eigenen Nutzungsprofilen_Schritt 1


Anschließend wählen Sie aus, ob Sie ein neues Wohnbau- oder Nichtwohnbauprofil erstellen wollen.


Anlegen von eigenen Nutzungsprofilen_Schritt 2


Sie können nun die Werte von einem bereits vorhandenen Standardnutzungsprofil übernehmen und benutzerdefiniert anpassen (1).

Falls Sie ihr benutzerdefiniertes Nutzungsprofil lediglich für die Energieberatung verwenden möchten, können Sie durch das Häkchen bei kein Nachweisprofil (nur zur Beratung) (2) eine unbeabsichtigte Verwendung in einem Nachweisverfahren wirkungsvoll verhindern.


Anlegen von eigenen Nutzungsprofilen_Schritt 3


Um ein benutzerdefiniertes Nutzungsprofil einer Zone zuzuordnen, müssen Sie das Häkchen bei seperate Profile für freie Beratung verwenden und bei  Benutzerdefiniert setzen.


Auswahl des angelegten Nutzungsprofils_Schritt 4

 

Hinweis:

Diese Informationen werden von der ZUB-Systems GmbH kostenlos bereitstellt. Die Ausführungen stellen insbesondere keine Rechtsberatung dar. Jede Form der Haftung und Gewährleistung für die technische oder sachliche Richtigkeit ist ausgeschlossen.