Frage:
Wann darf für einen öffentlich-rechtlichen Nachweis ein benutzerdefiniertes Nutzungsprofil zugrunde gelegt werden?Antwort:
Die Anwendung von benutzerdefinierten Nutzungsprofilen für einen öffentlich-rechtlichen Nachweis wurde in der Auslegungsstaffel 11 bereits ausführlich thematisiert.Kurzfassung:
- Abweichende Nutzungen (z.B. Einzelbüro, Sporthalle, etc...)
Bei abweichender Nutzung lässt Anlage 2, Nr. 2.2.2 der EnEV 2014 zwei alternative Vorgehensweisen zu:
- Die Nutzung 17 (Sonstige Aufenthaltsräume) der Tabelle 4 in DIN V 18599-10:2011-12
oder - eine auf Grundlage der DIN V 18599-10:2011-12 unter Anwendung gesicherten allgemeinen Wissensstandes individuell bestimmte Nutzung. ( Hinweis: Die Herleitung des Nutzungsprofils für die individuelle Nutzung ist analog zum Verfahren in Anhang A zu ermitteln. Die gewählten Angaben sind zu begründen und dem Nachweis beizufügen! )
- Die Nutzung 17 (Sonstige Aufenthaltsräume) der Tabelle 4 in DIN V 18599-10:2011-12
- Abweichende Nutzungsrandbedingungen ( z.B. Nutzungs- und Betriebszeiten, Raum-Solltemperaturen, etc...)
Eine individuelle Abwandlung von Nutzungsrandbedingungen für ein Standardnutzungsprofil ist unzulässig.
Umsetzung in ZUB-HELENA®:
Startpunkt: Hauptnavigation Allgemein | Projektbaum Eigene Nutzungsprofile
Um ein eigenes Nutzungsprofil anzulegen, klicken Sie bitte mit der rechten Maustaste auf Eigene Nutzungsprofile. Im Kontextmenü wählen Sie den Menüpunkt Neues Profil.
Anschließend wählen Sie aus, ob Sie ein neues Wohnbau- oder Nichtwohnbauprofil erstellen wollen.
Sie können nun die Werte von einem bereits vorhandenen Standardnutzungsprofil übernehmen und benutzerdefiniert anpassen (1).
Falls Sie ihr benutzerdefiniertes Nutzungsprofil lediglich für die Energieberatung verwenden möchten, können Sie durch das Häkchen bei kein Nachweisprofil (nur zur Beratung) (2) eine unbeabsichtigte Verwendung in einem Nachweisverfahren wirkungsvoll verhindern.
Um ein benutzerdefiniertes Nutzungsprofil einer Zone zuzuordnen, müssen Sie das Häkchen bei seperate Profile für freie Beratung verwenden und bei Benutzerdefiniert setzen.