Berechnung des unteren Gebäudeabschlusses - Kellerdecke (angrenzend an unbeheizten Keller)

detaillierte Frage
Wann ist bei Art des unteren Gebäudeabschlusses die Auswahl Angrenzend an unbeheizten Keller mit oder ohne Perimeterdämmung  zu wählen?
Wie werden die Kennwerte des unteren Gebäudeabschlusses zur Bestimmung des Temperatru-Korrekturfaktors Fx ermittelt?


FAQ-Beitrag für: ZUB Helena
Hintergrund:

Beim unteren Gebäudeabschluss ist zunächst eine Fallunterscheidung vorzunehmen. Abhängig von der Lage der Erdreich-Oberkante wird zwischen
  • Gebäude unterkellert (Bodenplatte unterhalb Erdreich-Oberkante),
  • Gebäude nicht unterkellert (Bodenplatte auf Erdreich),
  • Aufgeständerter Fußboden (Bodenplatte oberhalb Erdreich) und
  • Decke über Außenluft (unterer Gebäudeabschluss oberhalb Erdreich-Oberkante).
unterschieden.

Bei einem unterkellerten Gebäude kann darüber hinaus das Kellergeschoss
  • unbeheizt
  • vollbeheizt oder
  • teilbeheizt
sein, wobei in diesem Artikel das vollständig unbeheizte Kellergeschoss betrachtet wird.

Für die Ermittlung der Fx-Werte ist zunächst das charakteristische Bodenplattenmaß B´ zu bestimmen.
Das Bodenplattenmaß stellt das Verhältnis zwischen der Fläche der Bodenplatte A und den an unbeheizten Flächen grenzenden Umfang P dar (siehe Bild 1).

B´ = A /(0,5 ∙ P)

mit
B´            das charakteristische Bodenplattenmaß, in m
A             die Fläche der Bodenplatte, in m²
P             der exponierte Umfang, in m

Bei Kellergeschossen wird B´ aus der Fläche und dem Umfang der Kellerbodenplatte errechnet.
Der exponierte Umfang P ist die Gesamtlänge der Außenwand, die das beheizte Gebäude von der Außenumgebung (Luft / Erdreich) oder von einem unbeheizten Raum außerhalb der thermischen Gebäudehülle (System- /Bilanzgrenze) trennt.


Bild 1: Ermittlung des Umfangs P zur Berechnung des charakteristischen Bodenplattenmaß B´

Bei einem freistehenden Gebäude bei dem die Grundfläche normal beheizt wird, ist der Perimeter P der Gesamtumfang des Gebäudes.
Bei z.B. einer Reihenbebauung bei der der Reihenmittelhaus an einen unbeheizten und an einen beheizten Gebäudeteil grenzt, beträgt der Umfang P die Länge der Außenwände, die den beheizten Raum von der Außenumgebung abgrenzt sowie die Wandlänge, die den beheizten Raum von dem unbeheizten Raum trennt. Die Wandlänge die den Raum von dem beheizten Gebäudeteil des Nachbargebäudes trennt wird nicht berücksichtigt.

Bei der Ermittlung vom Perimeter P und der Grundfläche A werden unbeheizte Räume außerhalb der thermischen Hüllfläche (z.B. Vorbauten, Garagenanbauten, Lagerräume) nicht berücksichtigt. Die Wandlänge zwischen dem beheizten und dem unbeheizten Raum ist jedoch im Umfang enthalten (als ob die unbeheizten Räume nicht vorhanden wären).
Für die Bestimmung der Temperaturkorrekturfaktoren Fx für die Kellerdecke und Kellerinnenwand zum unbeheizten Keller ist das Vorhandensein einer Perimeterdämmung relevant.

Ist eine Perimeterdämmung vorgesehen, muss diese folgende Voraussetzungen erfüllen:

 
  • Die Perimeterdämmung (Außendämmung der erdberührten Kellerwände) ist ab Oberkante Bodenplatte bis zum Anschluss an die Fassadendämmung bzw. bis Oberkante Kellerdeckenplatte zuführen.
  • Der Wärmedurchlasswiderstand der Perimeterdämmung muss mind. R  ≥ 1,5 m²K/W betragen. Die Perimeterdämmung müsste z.B. bei einer Wärmeleitfähigkeit von 0,04 W/(mK) eine Dicke von 6 cm aufweisen (Hinweis: Bei Berechnungen nach DIN 4108-6 fehlt die Anforderung R  ≥ 1,5 m²K/W).
Bild 2: Kellerdecke zum unbeheizten Keller - Anforderung an eine Perimeterdämmung (Quelle: Wilhelm Liese)

Bei der Perimeterdämmung handelt es sich um eine Zusatzdämmung die nicht in einem U-Wert berücksichtigt wird. Die Zusatzdämmung wird über einen reduzierten Temperaturfaktor berücksichtigt.