Berücksichtigung von Brennstoffzellen in der EnEV-Bilanz mit ZUB Helena
Mit der DIN SPEC 32737 wurde erstmals ein Verfahren zur energetischen Bewertung von Brennstoffzellen festgelegt. Das Verfahren knüpft an die DIN 18599-9 zur energetischen Bewertung von KWK-Systemen an und berücksichtigt die vorgegebenen Randbedingungen der Energieeinsparverordnung.
Seit August 2016 gibt es ein Förderprogramm von der KfW für den Einbau innovativer Brennstoffzellensysteme in neuen und bestehenden Wohngebäuden im Rahmen des „Anreizprogramms Energieeffizienz“ des Bundes (Programm 433 – Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzellen).
Der Energieeffizienz-Experte prüft ob der Einbau des Brennstoffzellensystems förderfähig ist und erstellt ab dem 01.12.2016 die „Bestätigung zum Antrag“.
Bei der Bewertung bzw. Berücksichtigung der Brennstoffzelle im KfW-Effizienzhaus-Nachweis geben die technischen FAQ der KfW folgende Hinweise:
„Nach DIN V 4701-10: 2003-08 und DIN V 18599: 2011-12 können Brennstoffzellen-Heizgeräte nicht bewertet werden.
Die energetische Bewertung von Brennstoffzellen im Rahmen der EnEV kann nach DIN SPEC 32737: 2014-12 „Energetische Bewertung gebäudetechnischer Anlagen – Brennstoffzellen“ erfolgen. Das Bewertungsverfahren nach DIN SPEC 32737 gilt für wärmegeführt betriebene Brennstoffzellen mit einer thermischen Leistung zwischen 0,3 kW und 5 kW“.
Da die Berechnungsnormen (DIN 4701 / DIN V 18599) derzeit keine Berechnungsmethode für Brennstoffzellensystem bieten, gibt es auch in ZUB Helena keine direkte Möglichkeit solche Systeme abzubilden.
Dennoch können Sie mit entsprechenden Berechnungstools Brennstoffzellensysteme bewerten und diese Ergebnisse auch in der EnEV – Bilanz berücksichtigen.
Ein entsprechendes Tool bietet das Kompetenzzentrum „Initiative Brennstoffzelle“ (kostenloser Download unter https://www.gas.info/die-initiative-zukunft-gas/plattformen-zukunft-gas/initiative-brennstoffzelle/pef-berechnungshilfe).
Vorgehensweise:
· In einem ersten Schritt wird der Wärmeerzeuger als Nah-/Fernwärme angelegt.
· Als nächstes werden die für das Berechnungstool notwendigen Ergebnisse (Wärmeenergiebedarf Heizung und Trinkwarmwasser aus ZUB Helena) in das Berechnungstool eingeben. Sie finden die notwendigen Angaben in ZUB Helena (siehe screenshot).
Abbildung 1: Wärmeenergiebedarf Heizung DIN 4701
Abbildung 2: Wärmeenergiebedarf Trinkwarmwasser DIN 4701
Abbildung 3: Wärmeenergiebedarf Trinkwarmwasser DIN V 18599
Abbildung 4: Wärmeenergiebedarf Trinkwarmwasser DIN V 18599
· Im nächsten Schritt werden in dem Berechnungstool die noch fehlenden Angaben (Gebäudenutzfläche und Auslegungsrücklauftemperatur des Heiznetzes) ergänzt.
· Danach wird im Berechnungstool der entsprechende Brennstoffzellentyp ausgewählt. Alternativ können Sie auch Hersteller-Kennwerte manuell eingeben.
· Nun betätigen Sie den Button „Berechnen“. Unter anderem wird Ihnen der „Primärenergiefaktor für die von der Wärmeerzeugungsanlage bereitgestellte Wärme“ [fp] errechnet.
· In ZUB Helena können Sie nun diesen Primärenergiefaktor direkt in der Anlagentechnik eingeben (siehe screenshot).
Abbildung 5: Eingabe Primärenergiefaktor DIN 4108-6/4701-10
Abbildung 6: Eingabe Primärenergiefaktor DIN V 18599
Hinweis aus dem Berechnungstool des BIZ:
„Für eine EnEV-konforme Bewertung ist eine besondere Sorgfalt bei der Bestimmung der Eingangsgrößen geboten. Der Anwender greift auf die Berechnungsergebnisse der EnEV-Norm (entweder DIN V 4701-10 oder DIN V 18599) zurück.“
Frage: Ist die Bewertung von Brennstoffzellen nach DIN SPEC 32737 und die Berücksichtigung der Ergebnisse in der Bilanz EnEV-konform?
Für diese Fragestellung gibt es derzeit keine absolut rechtsverbindliche Grundlage für die Anwendung der DIN SPEC 32737. Diese wurde jedoch im Rahmen der Überarbeitung der DIN V 18599 in den Teil 9 implementiert. Die neue EnEV wird dann auf diese neue Fassung der DIN V 18599 verweisen. Bis dahin gibt es nur die DIN SPEC 32737.
Das Thema ist der Fachkommission Bautechnik bekannt, wurde aber noch nicht in die amtliche Auslegung aufgenommen. Erst mit der neuen EnEV wird es einen sicheren Zustand geben.
Diese Informationen werden von der ZUB-Systems GmbH. kostenlos bereitstellt. Die Ausführungen stellen insbesondere keine Rechtsberatung dar. Jede Form der Haftung und Gewährleistung für die technische oder sachliche Richtigkeit ist ausgeschlossen.