Die Klimafaktoren bei der Ermittlung des Heizenergieverbrauchs

Frage:

Warum wird bei der Ermittlung des Heizenergieverbrauchs bei zusammenhängenden Zeiträumen nur ein Klimafaktor ausgegeben?
 

Hintergrund:

EnEV 2014 | § 19 Ausstellung auf Grundlage des Heizenergieverbrauchs
[...] Für die Witterungsbereinigung des Endenergieverbrauchs und die angemessene rechnerische Berücksichtigung längerer Leerstände sowie die Berechnung des Primärenergieverbrauchs auf der Grundlage des ermittelten Endenergieverbrauchs ist ein den anerkannten Regeln der Technik entsprechendes Verfahren anzuwenden. Die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, soweit bei der Ermittlung des Energieverbrauchs Vereinfachungen verwendet werden, die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden sind. [...]

Die Bekanntmachungen können Sie hier nachlesen:

EnEV 2014 - Regeln für Energieverbrauchskennwerte im Wohngebäudebestand Stand: April 2015
EnEV 2014 - Regeln für Energieverbrauchskennwerte im Nichtwohngebäudebestand sowie Vergleichswerte für Nichtwohngebäude Stand: April 2015


Die Klimafaktoren werden vom Deutschen Wetterdienst (DWD) unter http://www.dwd.de/klimafaktoren bekannt gegeben und von uns in regelmäßigen Abständen in die Energieberatersoftware ZUB Helena eingepflegt. Die Klimafaktoren werden entsprechend der Bekanntmachungen der Regeln für Energieverbrauchskennwerte ermittelt.

Grundsätzlich unterscheiden die Bekanntmachungen zwischen der Ermittlung der Energieverbrauchskennwerte
  • für einen Zeitraum von mindestens 36 Monaten,
  • für einen Zeitraum von dreimal 12 Monaten.

Verfahren A: Zeitraum von mindestens 36 Monaten
Multiplikation der Energieverbrauchsanteile für den maßgeblichen Erfassungszeitraum von mindestens 36 Monaten, mit dem arithmetischen Mittel der Klimafaktoren für die Postleitzahl des Gebeäudestandorts und rückwirkender Bestimmung von mindestens drei Klimafaktoren.

Verfahren B: Zeitraum von dreimal 12 Monaten
Multiplikation der Energieverbrauchsanteile der relevanten Zeitabschnitte für Heizung mit dem Klimafaktor für die Postleitzahl des Gebeäudestandorts und des Zeitabschnitts.
 

Umsetzung in der Energieberater-Software ZUB Helena:


Verfahren A: Zeitraum von mindestens 36 Monaten

Wählen Sie das Verfahren Zusammenhängender Zeitraum von mindestens 36 Monaten

Verfahren A

Die Verbrauchsberechnung erfolgt mit einem gemittelten Klimafaktor

gemittelter Klimafaktor



Verfahren B: Zeitraum von dreimal 12 Monaten

Wählen Sie das Verfahren Mindestens drei Zeiträume von jeweils 12 Monaten

Verfahren B

Die Verbrauchsberechnung erfolgt mit den zeitraumbezogenen Klimafaktoren

zeitraumbezogenen Klimafaktoren



Hinweis:
Diese Informationen werden von der ZUB-Systems GmbH kostenlos bereitstellt. Die Ausführungen stellen insbesondere keine Rechtsberatung dar. Jede Form der Haftung und Gewährleistung für die technische oder sachliche Richtigkeit ist ausgeschlossen.