Frage:
Wo kann mann die Durchführung des Hydraulischen Abgleichs in der Software eingeben?
Warum ist die Auswahl ausgegraut / nicht änderbar und automatisch aktiviert?
Hintergrund:
Der Hydraulische Abgleich ist eine Nebenleistung der VOB C - DIN 18380, Abschnitt 3.1 und ist daher bei Neuanlagen (Neubau, Moderniserung oder Sanierung) nach den anerkannten Regeln der Technik zu erwarten. Die Anforderungen an das Referenzgebäude nach Anlage 1 bzw 2 der EnEV2009 umfassen ein hydraulisch abgeglichenes Rohrnetz.
Formulare und weitere Informationen
Die KfW-Förderbank verweist beim Nachweis der Durchführung des Hydraulischen Abgleich auf das von der VdZ (Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft) entwickelte Verfahren, das in der VdZ-Leistungsbeschreibung auf Seite 2 des Bestätigungsformulars festgelegt ist. Zur Bestätigung der fachlich richtig ausgeführten Arbeiten und damit als Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist die Unterschrift eines Fachunternehmens erforderlich. Damit wird das aus EnEV bekannte Prinzip der Unternehmererklärung angewendet.
Auf dem Online-Portal des VdZ finden Sie Arbeits- und Informationsmittel zur Durchführung des Hydraulischen Abgleichs und sonstige Informationsbroschüren. Hier können Sie auch den Leitfaden zum Hydraulischen Abgleich (VdZ Info 16) sowie das Bestätigungsformular Hydraulischer Abgleich kostenlos herunterladen.
Quelle: VdZ (Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft)
Umsetzung in ZUB Helena®
Fall a.) Nachweis nach EnEV
Beim Nachweis nach EnEV wird der Hydraulische Abgleich für Neubauten und Modernisierung als Standard entsprechend der anerkannten Regeln der Technik unterstellt.
Daher ist bei der Anlagentechnik bei der Übergabe die Auswahl standardmäßig aktiviert und für den Benutzer gesperrt.
Fall b.) Energieausweis (im Gebäudebestand)
Beim Energieausweis im Gebäudebestand kann der Hydraulische Abgleich frei gewählt werden. Im Bestand kann die ordnungsgemäße Durchführung eines Hydraulischen Abgleichs nicht unterstellt werden. Zum Zeitpunkt der Heizungsinstallation war ein Hydraulischer Abgleich (noch) nicht Teil der anerkannten Regeln der Technik oder ist aufgrund fehlender Unterlagen nicht belegbar.
Daher können Sie im Gegensatz zum Nachweis nach EnEV die Auswahl hydraulisch abgeglichen benutzerdefiniert wählen.
Hinweis: Diese Informationen werden vom Zentrum für Umweltbewusstes Bauen e.V. kostenlos bereitstellt. Die Ausführungen stellen insbesondere keine Rechtsberatung dar. Jede Form der Haftung und Gewährleistung für die technische oder sachliche Richtigkeit ist ausgeschlossen.
zub | martin blaschke