Warum gibt ZUB Helena beim iSFP eine Fehlermeldung aus, dass die energiebedingten Mehrkosten einer Variante negativ sind?

detaillierte Frage
Wie werden die energiebedingten Mehrkosten bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit in Ansatz gebracht?
 
FAQ-Beitrag für: ZUB Helena
Hintergrund:
Im iSFP erfolgt eine einfache Betrachtung der Investitionskosten, um dem Hauseigentümer einen Überblick über die ungefähren Kosten der Sanierung zu geben.
Grundsätzlich werden im iSFP Angaben zu den
  • Kosten der Sanierungsmaßnahmen,
  • den Instandhaltungskosten,
  • für das erste Maßnahmenpaket möglichen Förderungen (nach aktuellem Stand)
  • den verbrauchsabgeglichen Energiekosten vor der Sanierung,
  • den Energiekosten nach der Umsetzung sämtlicher Maßnahmenpakete bzw. Sanierungsschritte,
getätigt.
Für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung im iSFP müssen die Kosten eines Maßnahmenpakets eingegeben werden. Für jedes Maßnahmenpaket können Angaben zu den Kosten der Bautechnik und / oder der Anlagentechnik gemacht werden. Des Weiteren müssen die Instandhaltungskosten über 20 Jahre berücksichtigt werden.



Die jährlichen Gesamtkosten beinhalten die auf den Betrachtungszeitraum von 20 Jahren diskontierten (abgezinsten) jährlichen Raten (Annuität).
Berechnet wird der gegenwärtige Wert einer zukünftigen Zahlung.
Auf Grund von Zinsen hat ein Geldbetrag einen umso höheren Wert, je früher man ihn erhält. Dieser Zusammenhang wird durch Abzinsung (bzw. Aufzinsung) wiedergegeben.
Bei bautechnischen Maßnahmen wird eine Nutzungszeit von 40 Jahren angenommen, für die Anlagentechnik eine Nutzungszeit von 20 Jahren. Um die energiebedingten Mehrkosten über 20 Jahre zu ermitteln, werden zunächst die auf 20 Jahre entfallenden Investitionskosten berechnet. Dazu wird der Restwert nach 20 Jahren abgezogen.
Der so berechnete Barwert wird mit einem kalkulatorischen Zinsatz von 2 % abgezinst. Es ergibt sich ein Investitionsfaktor nach folgender Gleichung:







Da für bautechnischen Maßnahmen eine Nutzungsdauer von 40 Jahren angenommen wird, wird die Formel wie folgt erweitert:










Die energiebedingten Mehrkosten ergeben sich aus den anteiligen Investitionskosten über 20 Jahre, vermindert um die Instandhaltungskosten.
Bei Investitionskosten von z.B. 20.000,- € ergibt sich daher ein Barwert von

20.000 € * (1 - 0,3365) = 13.270,- €.

Wenn die Instandhaltungskosten z.B. 15.000 € betragen, ergeben sich in diesem Beispiel negative energiebedingte Mehrkosten von -1.730,- €. Da dies nicht möglich ist erscheint die entsprechende Fehlermeldung.
Da die Randbedingungen für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung im iSFP fest vorgegeben sind, müssen die Instandhaltungskosten reduziert werden.



Hinweis: Diese Informationen werden von der ZUB Systems GmbH kostenlos bereitstellt. Die Ausführungen stellen insbesondere keine Rechtsberatung dar. Jede Form der Haftung und Gewährleistung für die technische oder sachliche Richtigkeit ist ausgeschlossen.

ZUB | Wilhelm Liese