Frage:
Was ist eine Mischnutzung und wann darf Sie für einen öffentlich-rechtlichen Nachweis verwendet werden?Hintergrund:
Regelfall: Nutzungen mit unterschiedlichen Nutzungsprofilen sind in der Regel in verschiedenen Zonen abzubilden.
In der DIN V 18599-1:2011-12 ist die Zonierung von Nichtwohngebäuden beschrieben. Demnach sind Zonen die grundlegende Berechnungseinheit, die sich
- durch einheitliche Nutzungsrandbedingungen,
- gleiche Art der Konditionierung
und - einheitliche Zonenkriterien
Ausnahme: Räume im Luftverbund (hoher Luftwechsel)
Bei hohem Luftwechsel zwischen verschiedenen Räumen oder Raumgruppen des Gebäudes sind diese grundsätzlich in einer Gebäudezone zusammenzufassen.
Exkurs: Luftwechsel zwischen Zonen
Ohne mechanische Lüftung ist der Luftwechsel zwischen Gebäudezonen nur zu berücksichtigen, wenn der Unterschied der Raum-Solltemperaturen mehr als 4 Kelvin beträgt.
Sollte im Einzelfall eine Aufteilung in zwei Zonen mit gezieltem Luftaustausch zwischen den Zonen durchgeführt werden, so ist die Wärmequelle / -senke zu bilanzieren. Ein gezielter Luftaustausch ist beispielsweise bei mechanischen Lüftungsanlagen, die sich konzeptionell über mehrere Nutzungszonen erstrecken, gegeben.
Umsetzung in ZUB Helena:
Die Eingaben zum Nutzungsprofil erfolgt hier:
Wenn entsprechend des Regelfalls eine Zone mit einer Nutzung vorliegt, so wählen Sie Einzelnutzungsprofil.
Räume im Luftverbund (hoher Luftwechsel)
Wenn Sie zwei oder mehrer Zone unterschiedlicher Nutzung bei hohem Luftwechsel in einer Gebäudezone zusammenzufassen, so wählen Sie Mischnutzung.
Sie können die anteiligen Nutzungen (= Nutzungsprofile) entsprechend des prozentuellen Anteils oder nach Flächenanteil benutzerdefiniert eingeben.
Luftwechsel zwischen Zonen
Die Eingaben zum Luftaustausch mit angrenzenden Zonen den Nutzungsprofilen erfolgt hier:
Im Registerfeld Belüftung können Sie die Zuluft bzw. Abluft zu den angrenzenden Zonen benutzerdefiniert eingeben.
Hinweis: Diese Informationen werden von der ZUB Systems GmbH kostenlos bereitstellt. Die Ausführungen stellen insbesondere keine Rechtsberatung dar. Jede Form der Haftung und Gewährleistung für die technische oder sachliche Richtigkeit ist ausgeschlossen.