Welche Nutzungszeiten müssen in der Ökobilanz eingegeben werden?

FAQ-Beitrag für: ZUB Helena Ökobilanz
Für die einzelnen Bauteile, Bauteilschichten oder anlagentechnischen Komponenten müssen, nachdem aus der LCA-Rechenwert-Tabelle Kennwerte zugeordnet wurden, für jedes Element eine Nutzungsdauer eingegeben werden.

Hintergrund:

Es wird von einem Lebenszyklus von 50 Jahren für das Gebäude ausgegangen. Danach erfolgt der Rückbau. Während des Lebenszyklus eines Gebäudes kann für eine bestimmte bau- oder anlagentechnischen Komponenten ein Austausch erfolgen, wenn die Nutzungsdauer < 50 Jahre beträgt. Aus der Nutzungsdauer für jedes Element ergibt sich die Anzahl der Austauschzyklen:

>= 50 Jahre: kein Austausch, 25-50 Jahre: 1 Austausch etc.

Die ganzzahlige Anzahl der Austauschzyklen ist je Bauwerksteil, Bauteil oder auch einzelner Bauteilschicht vorgegeben und muss der Tabelle „Nutzungsdauer von Bauteilen für Lebenszyklusanalysen nach Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)“ entnommen werden.

Weitere Informationen finden Sie im Anhang 3.1.1 zur Anlage 3 der Bilanzierungsregeln des QNG.

Umsetzung in ZUB Helena:

Nachdem für ein Bauteil, eine Bauteilschicht oder anlagentechnische Komponente ein LCA-Rechenwert zugeordnet wurde, kann in der Zeile Nutzungsdauer ein Wert hinterlegt werden.

Nutzungszeit

Nach Auswahl eines Kennwertes aus der LCA-Rechenwert-Tabelle wird die Nutzungsdauer nach der oben genannten Veröffentlichung vorgeschlagen. Da ZUB Helena nicht immer eine eindeutige Vorauswahl treffen kann, besteht die Möglichkeit diesen Wert manuell anzupassen.
 
Wichtiger Hinweis: Die Nutzungsdauer wird von ZUB Helena nur vorgeschlagen. Der Nutzungsdauer ist gemäß der oben genannten Veröffentlichung durch den Anwender zu überprüfen.

Die Anzahl der Austauschzyklen kann u.U. einen großen Einfluss auf die Ökobilanz haben.


Hinweis: Diese Informationen werden von der ZUB Systems GmbH kostenlos bereitstellt. Die Ausführungen stellen insbesondere keine Rechtsberatung dar. Jede Form der Haftung und Gewährleistung für die technische oder sachliche Richtigkeit ist ausgeschlossen.

ZUB | Wilhelm Liese