detaillierte Frage
Frage:
Wie können F-Gase in der Ökobilanz berücksichtigt werden? Wie können F-Gase in der Ökobilanz berücksichtigt werden, die nicht im Programm zur Auswahl stehen?
FAQ erstellt am:
28.07.2025
FAQ für:
ZUB Helena Ökobilanz
Grundlage:
Sonderberechnungsvorschrift F-Gase zu den LCA-Bilanzierungsregeln des QNG (Stand: 19.07.2024)
Anhang 3.3 zur Anlage 3
Wie können F-Gase in der Ökobilanz berücksichtigt werden? Wie können F-Gase in der Ökobilanz berücksichtigt werden, die nicht im Programm zur Auswahl stehen?
FAQ erstellt am:
28.07.2025
FAQ für:
ZUB Helena Ökobilanz
Grundlage:
Sonderberechnungsvorschrift F-Gase zu den LCA-Bilanzierungsregeln des QNG (Stand: 19.07.2024)
Anhang 3.3 zur Anlage 3
Hintergrund:
Die Sonderberechnungsvorschrift F-Gase zu den LCA-Bilanzierungsregeln des QNG regelt den Einsatz nicht natürlicher Kältemittel im Modul B1 (Nutzung).
Bei einem Einsatz von nicht natürlichen Kältemitteln (z. B. in Wärmepumpen, Wärmerückgewinnungsanlage, usw.), sind die dadurch verursachten Treibhausgasemissionen in der Ökobilanz-Berechnung des geplanten bzw. fertiggestellten Gebäudes mit zu berücksichtigen.
Die Berechnungsvorschrift F-Gase gilt für die ökobilanzielle Berücksichtigung ausgewählter globaler Umweltwirkungen von nicht natürlichen Kältemitteln (F-Gase) im Lebenszyklusmodul B1 (Nutzung) von neu zu errichtenden Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Die Anwendung dieser Sonderberechnungsvorschrift gilt ebenfalls für die Errichtung von Neuanlagen mit nicht natürlichen Kältemitteln im Zuge von Komplettmodernisierungsmaßnahmen.
Gemäß dem Anhang-Dokument 3.1.3 „Schadstoffvermeidung in Baumaterialien“ zur Anlage 3 des QNG-Handbuchs dürfen QNG-Plus und QNG-Premium nur vergeben werden, wenn beim Einsatz von Kältemitteln ausschließlich natürliche Kältemittel gemäß AMEV Kälte 2017 Tabelle 4 sowie als zukunftssicher bis 2030 eingestufte Kältemittel gemäß AMEV Kälte 2017 Tabelle 3 eingesetzt werden.
Abweichend zur QNG-Kältemittelanforderung dürfen QNG-Plus und QNG-Premium auch Gebäuden zuerkannt werden, welche die QNG-Kältemittelanforderung nicht erfüllen, wenn ergänzend zu den LCA-Bilanzierungsregeln des QNG gemäß der Anhang-Dokumente 3.1.1 und 3.2.1.1 die Regelungen der Sonderberechnungsvorschrift F-Gase angewandt werden.
Umsetzung in ZUB Helena
Die Ermittlung der resultierenden globalen Umweltwirkungen von F-Gasen erfolgt in ZUB Helena im Abschnitt Ökobilanz. Gehen Sie im Projektbaum auf Ökobilanz und dort in die Registerkarte F-Gase.

Um F-Gase berücksichtigen zu können, entfernen Sie zunächst das Häkchen bei „Es werden keine klimarelevanten F-Gase als Kältemittel eingesetzt (Warnungsmeldung abschalten)“.
Anschließend können Sie über die Schaltfläche Neues Kältemittel ein neues Kältemittel in der Tabelle anlegen. Unterhalb der Tabelle können Sie über das Drop-Down-Menü den Anlagentyp und das Kältemittel auswählen.
Anschließend können Sie noch die Füllmenge (gemäß Herstellerangaben) eingeben.

Hinweis: Wie mit Kältemitteln, die nicht in der Auswahl zur Verfügung stehen (bzw. die nicht in der Fachbroschüre „Klimafreundlichen Gebäudeklimatisierung“ des Umweltbundesamtes (von 2014)), umzugehen ist, muss mit dem Fördermittelgeber (KfW) geklärt werden.
Hinweis (Stand Juli 2025): Derzeit lassen sich andere Kältemittel in ZUB Helena nur so berücksichtigen, dass ein verfügbares Kältemittel verwendet wird und die Füllmenge entsprechend angepasst wird, sodass das Produkt aus Emissionswert multipliziert mit der Füllmenge wieder stimmt.
Hinweis: Diese Informationen werden von der ZUB Systems GmbH kostenlos bereitstellt. Die Ausführungen stellen insbesondere keine Rechtsberatung dar. Jede Form der Haftung und Gewährleistung für die technische oder sachliche Richtigkeit ist ausgeschlossen.
ZUB | Wilhelm Liese
Die Sonderberechnungsvorschrift F-Gase zu den LCA-Bilanzierungsregeln des QNG regelt den Einsatz nicht natürlicher Kältemittel im Modul B1 (Nutzung).
Bei einem Einsatz von nicht natürlichen Kältemitteln (z. B. in Wärmepumpen, Wärmerückgewinnungsanlage, usw.), sind die dadurch verursachten Treibhausgasemissionen in der Ökobilanz-Berechnung des geplanten bzw. fertiggestellten Gebäudes mit zu berücksichtigen.
Die Berechnungsvorschrift F-Gase gilt für die ökobilanzielle Berücksichtigung ausgewählter globaler Umweltwirkungen von nicht natürlichen Kältemitteln (F-Gase) im Lebenszyklusmodul B1 (Nutzung) von neu zu errichtenden Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Die Anwendung dieser Sonderberechnungsvorschrift gilt ebenfalls für die Errichtung von Neuanlagen mit nicht natürlichen Kältemitteln im Zuge von Komplettmodernisierungsmaßnahmen.
Gemäß dem Anhang-Dokument 3.1.3 „Schadstoffvermeidung in Baumaterialien“ zur Anlage 3 des QNG-Handbuchs dürfen QNG-Plus und QNG-Premium nur vergeben werden, wenn beim Einsatz von Kältemitteln ausschließlich natürliche Kältemittel gemäß AMEV Kälte 2017 Tabelle 4 sowie als zukunftssicher bis 2030 eingestufte Kältemittel gemäß AMEV Kälte 2017 Tabelle 3 eingesetzt werden.
Abweichend zur QNG-Kältemittelanforderung dürfen QNG-Plus und QNG-Premium auch Gebäuden zuerkannt werden, welche die QNG-Kältemittelanforderung nicht erfüllen, wenn ergänzend zu den LCA-Bilanzierungsregeln des QNG gemäß der Anhang-Dokumente 3.1.1 und 3.2.1.1 die Regelungen der Sonderberechnungsvorschrift F-Gase angewandt werden.
Umsetzung in ZUB Helena
Die Ermittlung der resultierenden globalen Umweltwirkungen von F-Gasen erfolgt in ZUB Helena im Abschnitt Ökobilanz. Gehen Sie im Projektbaum auf Ökobilanz und dort in die Registerkarte F-Gase.

Um F-Gase berücksichtigen zu können, entfernen Sie zunächst das Häkchen bei „Es werden keine klimarelevanten F-Gase als Kältemittel eingesetzt (Warnungsmeldung abschalten)“.
Anschließend können Sie über die Schaltfläche Neues Kältemittel ein neues Kältemittel in der Tabelle anlegen. Unterhalb der Tabelle können Sie über das Drop-Down-Menü den Anlagentyp und das Kältemittel auswählen.
Anschließend können Sie noch die Füllmenge (gemäß Herstellerangaben) eingeben.

Hinweis: Wie mit Kältemitteln, die nicht in der Auswahl zur Verfügung stehen (bzw. die nicht in der Fachbroschüre „Klimafreundlichen Gebäudeklimatisierung“ des Umweltbundesamtes (von 2014)), umzugehen ist, muss mit dem Fördermittelgeber (KfW) geklärt werden.
Hinweis (Stand Juli 2025): Derzeit lassen sich andere Kältemittel in ZUB Helena nur so berücksichtigen, dass ein verfügbares Kältemittel verwendet wird und die Füllmenge entsprechend angepasst wird, sodass das Produkt aus Emissionswert multipliziert mit der Füllmenge wieder stimmt.
Hinweis: Diese Informationen werden von der ZUB Systems GmbH kostenlos bereitstellt. Die Ausführungen stellen insbesondere keine Rechtsberatung dar. Jede Form der Haftung und Gewährleistung für die technische oder sachliche Richtigkeit ist ausgeschlossen.
ZUB | Wilhelm Liese