detaillierte Frage
Wie wird die Dachaufsichtsfläche (für die Ökobilanz) berechnet?
Erstellt am:
02.05.2025
FAQ für:
ZUB Helena Ökobilanz (Nichtwohngebäude)
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Liste der technischen FAQ – Version 5.0
Erstellt am:
02.05.2025
FAQ für:
ZUB Helena Ökobilanz (Nichtwohngebäude)
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Liste der technischen FAQ – Version 5.0
Hintergrund:
Gemäß den technischen FAQs der KfW ist eine fiktive Referenz-PV-Anlage gemäß den Regelungen in „Anhang 3.2.1.2 zur Anlage 3 – Regeln zur Bestimmung des Anforderungswertes für QNG Nichtwohngebäude“ anzusetzen.
Die Dachaufsichtsfläche dient zur Berechnung einer fiktiven PV-Anlage für die Bestimmung der Anforderungswerte.
Für die Bestimmung des grundsätzlich immer im Anforderungswert zu berücksichtigenden Anteils an PV-Strom ist die Leistung der Referenzanlage gemäß folgender Formel zu ermitteln
kWpeak PV-Anlage = (Dachaufsichtsfläche ∙ 0,5) / 5,5
Die Größe der Anlage und der Eigennutzungsanteil sind Eingangsgrößen bei der Bestimmung des gebäudebezogenen Anteils des Anforderungswerts.
Antwort:
Es gibt in den QNG Siegeldokumenten keine Definition der Dachaufsichtsfläche (stand 02.05.2025).
Laut "LEITFADEN ZUM NACHWEIS DER ANFORDERUNGEN DES "QUALITÄTSSIEGEL NACHHALTIGES GEBÄUDE" (QNG) IM RAHMEN DER DGNB ZERTIFIZIERUNG MIT VERSION 2018 UND 2023" gilt:
„Hinweise zur Ermittlung des projektspezifischen Anforderungswertes:
Die für die Formel 1 (siehe „LCA_Anforderungswert_Nichtwohngebäude“) zu verwendende Dachaufsichtsfläche berücksichtigt die vollständige Dachaufsichtsfläche und schließt eine Attika mit ein. Die Belegung einer Attika ist technisch möglich. Entsprechend werden auch Dachüberstände berücksichtigt, weshalb nicht pauschal auf den äußeren Gebäudegrundriss referenziert wird.
Unterbauungen und nicht überdachte Innenhöfe werden nicht in die Anforderungswertbestimmung einbezogen. Überdachte Innenhöfe werden einbezogen. Dachterrassen, auch bei Staffelgeschossen, werden ebenfalls einbezogen.“
Wir gehen davon aus, dass die projizierte Dachfläche gemeint ist (folgt aus dem Teilsatz „pauschal auf den äußeren Gebäudegrundriss referenziert wird“).
Der Standardwert wird aus den projizierten Dachflächen der Bautechnik des Gebäudes (Flachdach, Steildach unter Berücksichtigung des Gefälles) berechnet.
Zusätzlich sind Dachüberstände etc. zu berücksichtigen, der Standardwert ist folglich nur als Grundlage für die Berechnung der Dachaufsichtsfläche zu verstehen.
Das Vorgehen sollte jedoch im Zweifel mit den zuständigen Stellen (z.B. dem Fördergeber) abgestimmt werden.
Umsetzung in ZUB Helena
Die Dachaufsichtsfläche kann bei Nichtwohngebäuden im Modul Ökobilanz, im Projektbaum unter Ökobilanz in der Registerkarte Allgemeine Angaben eingegeben werden.

Hinweis: Diese Informationen werden von der ZUB Systems GmbH kostenlos bereitstellt. Die Ausführungen stellen insbesondere keine Rechtsberatung dar. Jede Form der Haftung und Gewährleistung für die technische oder sachliche Richtigkeit ist ausgeschlossen.
ZUB | Wilhelm Liese
Gemäß den technischen FAQs der KfW ist eine fiktive Referenz-PV-Anlage gemäß den Regelungen in „Anhang 3.2.1.2 zur Anlage 3 – Regeln zur Bestimmung des Anforderungswertes für QNG Nichtwohngebäude“ anzusetzen.
Die Dachaufsichtsfläche dient zur Berechnung einer fiktiven PV-Anlage für die Bestimmung der Anforderungswerte.
Für die Bestimmung des grundsätzlich immer im Anforderungswert zu berücksichtigenden Anteils an PV-Strom ist die Leistung der Referenzanlage gemäß folgender Formel zu ermitteln
kWpeak PV-Anlage = (Dachaufsichtsfläche ∙ 0,5) / 5,5
Die Größe der Anlage und der Eigennutzungsanteil sind Eingangsgrößen bei der Bestimmung des gebäudebezogenen Anteils des Anforderungswerts.
Antwort:
Es gibt in den QNG Siegeldokumenten keine Definition der Dachaufsichtsfläche (stand 02.05.2025).
Laut "LEITFADEN ZUM NACHWEIS DER ANFORDERUNGEN DES "QUALITÄTSSIEGEL NACHHALTIGES GEBÄUDE" (QNG) IM RAHMEN DER DGNB ZERTIFIZIERUNG MIT VERSION 2018 UND 2023" gilt:
„Hinweise zur Ermittlung des projektspezifischen Anforderungswertes:
Die für die Formel 1 (siehe „LCA_Anforderungswert_Nichtwohngebäude“) zu verwendende Dachaufsichtsfläche berücksichtigt die vollständige Dachaufsichtsfläche und schließt eine Attika mit ein. Die Belegung einer Attika ist technisch möglich. Entsprechend werden auch Dachüberstände berücksichtigt, weshalb nicht pauschal auf den äußeren Gebäudegrundriss referenziert wird.
Unterbauungen und nicht überdachte Innenhöfe werden nicht in die Anforderungswertbestimmung einbezogen. Überdachte Innenhöfe werden einbezogen. Dachterrassen, auch bei Staffelgeschossen, werden ebenfalls einbezogen.“
Wir gehen davon aus, dass die projizierte Dachfläche gemeint ist (folgt aus dem Teilsatz „pauschal auf den äußeren Gebäudegrundriss referenziert wird“).
Der Standardwert wird aus den projizierten Dachflächen der Bautechnik des Gebäudes (Flachdach, Steildach unter Berücksichtigung des Gefälles) berechnet.
Zusätzlich sind Dachüberstände etc. zu berücksichtigen, der Standardwert ist folglich nur als Grundlage für die Berechnung der Dachaufsichtsfläche zu verstehen.
Das Vorgehen sollte jedoch im Zweifel mit den zuständigen Stellen (z.B. dem Fördergeber) abgestimmt werden.
Umsetzung in ZUB Helena
Die Dachaufsichtsfläche kann bei Nichtwohngebäuden im Modul Ökobilanz, im Projektbaum unter Ökobilanz in der Registerkarte Allgemeine Angaben eingegeben werden.

Hinweis: Diese Informationen werden von der ZUB Systems GmbH kostenlos bereitstellt. Die Ausführungen stellen insbesondere keine Rechtsberatung dar. Jede Form der Haftung und Gewährleistung für die technische oder sachliche Richtigkeit ist ausgeschlossen.
ZUB | Wilhelm Liese