Wie wird in ZUB Helena der Nutzerstrom in der Ökobilanz (Wohngebäude) berücksichtigt?

detaillierte Frage
Dieses FAQ gilt für:
ZUB Helena Ökobilanz
Wohngebäude

Technische FAQs der BEG:
Stand: Version 5.0 (05/2023)

Erstellt am:
26.02.2025
FAQ-Beitrag für: ZUB Helena Ökobilanz
Hintergrund:

Gemäß der Liste der technischen FAQs der Bundesförderung für effiziente Gebäude muss zur Ermittlung des Strombedarfs durch die Gebäudenutzung gemäß Anhang 3.1.1 zur Anlage 3 des QNG-Handbuchs ein Pauschalbetrag in Höhe von 20 kWh/m² beheizte Nettogrundfläche und Jahr berücksichtigt werden.

Hinweis: Eine Ausstattung des Gebäudes mit energieeffizienten Geräten und Leuchtmitteln der Stufe A sowie ein energiesparendes Verhalten wird vorausgesetzt, jedoch nicht überprüft.

Der Energieaufwand für Aufzüge (im Modul B6.2) wird bei Wohngebäuden nicht berücksichtigt

Umsetzung in ZUB Helena

Der Strombedarf durch den Nutzer wird in ZUB Helena automatisch berücksichtigt und muss nicht eingegeben werden. Die Berücksichtigung des Nutzerstroms wird u.a. in den Sofortberichten Ergebniskategorie: Ökobilanz im Ergebnisabschnitt: Kennwerte zum Gebäude ausgegeben.

Ergebnisse Ökobilanz Nutzerstrom
Hinweis: Bei der Ermittlung des Eigennutzungsanteils wird 1/12 des jährlich anzusetzenden Nutzerstroms als monatlicher Bedarf angesetzt und zu den Monatswerten der gebäudebezogenen Anlagentechnik addiert. Abweichend vom GEG muss die nutzbare PV-Energie gemäß DIN V 18599-9 Abschnitt 7.4.2 bestimmt werden. Diese nutzbare PV-Energie wird der PV-Stromerzeugung gegenübergestellt, um den Eigennutzungsanteil zu bestimmen.

Eigennutzungsanteil

Hinweis: Diese Informationen werden von der ZUB Systems GmbH kostenlos bereitstellt. Die Ausführungen stellen insbesondere keine Rechtsberatung dar. Jede Form der Haftung und Gewährleistung für die technische oder sachliche Richtigkeit ist ausgeschlossen.

ZUB | Wilhelm Liese