Registriernummern und Kontrollsystem

Registriernummern und Kontrollsystem


1. Registrierung beim DIBt

Für die Ausstellung von Energieausweisen ab 1.5.2014 ist es erforderlich, dass Sie für jeden ausgestellten Energieausweis eine Registriernummer erwerben, die dann auf dem Energieausweis aufgedruckt wird.
Dazu ist es notwendig, dass Sie sich zunächst bei der EnEV-Registrierstelle des DIBt einmalig anmelden und dann ein Kontingent Registriernummern erwerben.

Nähere Informationen dazu finden Sie hier:
https://www.dibt.de/de/Geschaeftsfelder/GF-EnEV-Registrierstelle.html

2. Erzeugen von Energieausweisen mit ZUB Helena

In ZUB Helena geben Sie anschließend Ihre Zugangsdaten für die Registrierstelle bei den Programmeinstellungen in der Registerkarte Energieausweis ein.

Für die Erzeugung des Energieausweises wird dann die neue Druckapplikation des BBSR aufgerufen. Dazu stehen bei Berechnung nach EnEV 2014 zwei neue Schaltflächen in der Symbolleiste zur Verfügung:
Für die testweise Ausgabe eines Energieausweises. Dabei wird keine Registriernummer benötigt, die Testausgabe erstellt eine Pdf-Datei des Energieausweises und zeigt diese an (mit dem bei Ihnen installierten Pdf-Programm, etwa Adobe Reader). Die Testausgabe ist im Hintergrund mit einem Wasserzeichen versehen (schräg verlaufender Schriftzug „Vorschau“).
Mit dieser Schaltfläche wird dann der endgültige Energieausweis erstellt. Dazu wird mit Ihren Zugangsdaten für die DIBt-Registrierstelle zunächst eine Registriernummer von Ihrem zuvor erworbenen Kontingent elektronisch direkt vom DIBt-Server bezogen, wobei eine Internet-Verbindung erforderlich ist. Dann wird mit dieser Registriernummer der endgültige Energieausweis als Pdf-Datei erzeugt und angezeigt.

Wichtig: Für das Kontrollsystem müssen Sie mindestens diese Pdf-Datei und die für die Ausstellung benötigten Unterlagen für zumindest zwei Jahre aufbewahren.

Manuelle Übernahme der Registriernummer:

Es gibt derzeit keine Möglichkeit, die Registriernummer manuell zu erfassen und dann den Energieausweis damit zu erzeugen. Eine erneute Erzeugung des Energieausweises wird vom Programm blockiert, wenn Sie bereits eine Registriernummer für das Projekt erhalten haben. Dies können Sie erst dann wieder ausführen, wenn Sie zuvor bei Energieausweis / Kontrollsystem die Registrierinformationen entfernt haben.

3. Kontrolldatei

Die erste Stufe des mehrstufigen Kontrollsystems wird rein elektronisch durchgeführt. Dazu wird direkt beim Erzeugen des Energieausweises von ZUB Helena eine Kontrolldatei im vorgesehenen XML-Format erzeugt. Diese Kontrolldatei wird bei der endgültigen Erzeugung des Energieausweises mit der Registriernummer versehen und dann in die ZUB Helena-Projektdatei eingebettet. In der Registerkarte Kontrollsystem ist eine Schaltfläche für das Auslesen und separate Speichern der Kontrolldatei vorhanden.

Falls der von Ihnen erstellte Energieausweis für die Stichprobe der ersten Stufe des Kontrollsystems ausgewählt wurde, müssen Sie die XML-Kontrolldatei elektronisch übermitteln. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:
  • Automatische Übertragung

    Der sicherlich einfachste Weg für diese Übermittlung ist, wenn die XML-Kontrolldatei bereits bei der Anforderung der Registriernummer mit übertragen wird. Dies ist die standardmäßig in ZUB Helena eingestellte Vorgehensweise. Der DIBt-Server entscheidet dann direkt, ob der Energieausweis Teil der Stichprobe ist und führt dann die in der EnEV vorgesehenen Schritte der Validierung der Kontrolldaten und Erhebung von anonymisierten Statistikdaten durch.
     
  • Manuelle Übertragung

    Sie können die Kontrolldatei auch erst auf Anforderung manuell über das DIBt-Portal bereitstellen. Dazu müssen Sie bei den Programmeinstellungen in der Registerkarte Energieausweis die Art der Übertragung auf manuell ändern. Sie erhalten dann eine E-Mail von der EnEV-Kontrollstelle, und müssen dann die XML-Datei wie oben beschrieben aus der ZUB Helena-Projektdatei auslesen und selbst über das DIBt-Portal hochladen.
Bitte beachten Sie:
Mit Stand 1. Mai 2014 wird die erstellte Kontrolldatei wegen zahlreicher zu klärender Fragen noch nicht vollständig sein. Es ist auch in Kürze eine Revision des Formats der zu übermittelnden Kontrolldatei zu erwarten. Es gibt daher eine schriftliche Zusicherung des BBSR, dass in einer zweimonatigen Einführungsphase der EnEV 2014 bis zum 30. Juni 2014 die Kontrolldatei auch unvollständig vorliegen kann und den Ausstellern dadurch keine Nachteile entstehen werden.

4. Weitere Stufen des Kontrollsystems

Die Durchführung der zweiten und dritten Stufe des Kontrollsystems obliegt den jeweiligen Landesverwaltungen, die dazu eigene Regelungen treffen. Näheres erfahren Sie von der zuständigen Landesbehörde. Für die Durchführung müssen Sie die ZUB-Helena-Projektdatei mitsamt der eingebetteten XML-Datei und der Pdf-Datei des Energieausweises für mindesens zwei Jahre archivieren.