Solaranlage zur Trinkwassererwärmung nach DIN 4701-10: keine benutzerdefinierten Deckungsanteile

Frage:

Warum kann man in ZUB-HELENA® den Deckungsanteil einer Solaranlage zur Trinkwassererwärmung nach DIN 4701-10 nicht benutzerdefiniert eingeben?
 

Problem / Hintergrund:

Gemäß DIN V 4701-10 erfolgt die Ermittlung des Energieertrags der Solaranlage zur Trinkwassererwärmung im Wesentlichen durch Korrekturfaktoren. Diese werden durch den Vergleich von Kenngrößen der tatsächlichen Anlage mit den Kenngrößen einer Referenzanlage ermittelt.

Somit wird der Deckungsanteil (= Energieertrags der Solaranlage zur Trinkwassererwärmung) normativ ermittelt und kann daher NICHT benutzerdefiniert überschrieben werden!

In das Verfahren gehen folgende Korrekturfaktoren ein:
  • Korrekturfaktor für Neigung und Ausrichtung
  • Korrekturfaktor für die Auslastung der Solaranlage
  • Korrekturfaktor für Wärmeverluste des Solarkreises
  • Korrekturfaktor für das Volumen des Solarteils des Speichers
  • Korrekturfaktor für das Volumen des Bereitschaftsteils
  • Korrekturfaktor für die Wärmeverlustrate des Speichers
  • Korrekturfaktor Speichertemperatur
  • Korrekturfaktor Betriebszeit
  • Korrekturfaktor Speicheranschlüsse


Praxis-Tipp:

Der Energieertrag der Solaranlage zur Trinkwassererwärmung errechnet sich aus Referenz-Jahresenergieertrag der Solarkollektoren x Korrekturfaktoren.
In den Referenz-Jahresenergieertrag geht insbesondere die Kollektorfläche (Apertur) der Solaranlage ein. Mit diesem Planungswert bestimmen Sie maßgeblich den Deckungsanteil (=Energieertrag) ihrer Solaranlage zur Trinkwassererwärmung.

 

Hinweis:

Diese Informationen werden von der ZUB-Systems GmbH kostenlos bereitstellt. Die Ausführungen stellen insbesondere keine Rechtsberatung dar. Jede Form der Haftung und Gewährleistung für die technische oder sachliche Richtigkeit ist ausgeschlossen.

zub | martin blaschke