Standardwert contra Produktwert

Die Normenreihe DIN V 18599 kennt sowohl Standardwerte als auch Produktwerte als Eingangsgrößen für die Berechnungsverfahren.

Der Standardwert kann immer dann verwendet werden, wenn kein für das Rechenverfahren geeigneter Produktwert verfügbar ist.
Er ist somit immer die zweitbeste Wahl! Wenn Ihnen ein Produktwert vorliegt, dann ist dieser vorrangig anzuwenden.

Der Produktwert ist ein herstellerspezifischer Wert auf der Grundlage von
 
  • einer Konformitätserklärung zu europäisch harmonisierten Spezifikationen bzw. entsprechenden europäischen Richtlinien
    oder
  • einer Konformitätserklärung zu allgemein anerkannten Regeln der Technik
    oder
  • eines bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweises

der für das Rechenverfahren geeignet ist.

 

Praxis:

Nicht für alle notwendigen Eingangsgrößen liegen Standardwerte vor. Und nicht selten sind die Standardwerte dermaßen auf der sicheren (energetisch ungünstigen) Seite, dass ihren Einsatz nur als Einstieg in die Projektbearbeitung rechtfertigt. Mit steigendem Konkretisierungsgrad der Planung sollten diese durch Produktwerte ersetzt werden.

Produktwerte hingegen sind nur dann zulässig, wenn Sie für das Rechenverfahren geeignet sind. In der Praxis ist man auf die Zusammenarbeit und den technischen Sachverstand der Hersteller angewiesen. Dabei sollte man sich auf die technische Dokumentation stützen und die oftmals reißerischen Texte des Vertriebs regelmäßig ignorieren. Die bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweise finden Sie beim DIBt in öffentlich zugänglichen Listen.


Beispiel:
System zur kontrollierten Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung
Herstellerangaben: Im Passivhaus-Zertifikat wird ein (effektiver) Wärmebereitstellungsgrad von 85 % ausgewiesen. Im Datenblatt ist ein Wert von 92 % angegeben.
Welcher Wert ist nun maßgebend für den öffentlich-rechtlichen Nachweis?
Die Ermittlung des Kennwertes "Wärmebereitstellungsgrad" für das Passivhaus Zertifikat erfolgt "trocken" während das Verfahren des TÜV / DIBt eine relative Luftfeuchte von 80 % unterstellt.
In diesem Fall dürften Sie einen Wärmebereitstellungsgrad von 92 % ansetzen.

Meinung des Autors:
Welcher Wert nun verwendet werden darf ist nicht klar geregelt. Neben dem Prüfverfahren durch das DIBt kann ebenso das Verfahren nach DIN 13141-7 (Ausgabe 2011) oder nach PHPP angewendet werden. Das Verfahren des DIBt führt oftmals zu einer Überbewertung der Wärmerückgewinnung. Es sollte daher ein realistischer Wert verwendet werden. Im Zweifelsfall -insbesondere wenn es um Förderungen geht- sollte dies mit den zuständigen Stellen (z.B. KfW) geklärt werden.

Hinweis:
Diese Informationen werden von der ZUB-Systems GmbH kostenlos bereitstellt. Die Ausführungen stellen insbesondere keine Rechtsberatung dar. Jede Form der Haftung und Gewährleistung für die technische oder sachliche Richtigkeit ist ausgeschlossen.