Umsetzung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in ZUB Helena

detaillierte Frage
Einleitung

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll dazu beitragen, durch eine Kombination aus Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien den Primärenergiebedarf von Gebäuden zu senken.

Die bekannten Effizienzhausklassen werden um die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) erweitert.
 
FAQ-Beitrag für: ZUB Helena
Wichtiger Hinweis

Berechnungen für BEG-Effizienzhäuser setzen den Neubaustandard des GEG voraus (jedoch ohne die 75%-Verschärfung gemäß GEG § 15). Dort heißt es:

„Ein zu errichtendes Wohngebäude ist so zu errichten, dass der Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung das 0,75fache des auf die Gebäudenutzfläche bezogenen Wertes des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes, das die gleiche Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung wie das zu errichtende Gebäude aufweist und der technischen Referenzausführung der Anlage 1 entspricht, nicht überschreitet.“

Für den Nachweis eines BEG-Effizienzhauses ist daher eine Berechnung nach Neubau-Verfahren ohne die beschriebene Verschärfung erforderlich. Die Vereinfachungen zur Datenaufnahme im Bestand dürfen daher nicht angewendet werden.

Umsetzung in ZUB Helena

Zunächst wird unter Allgemein / Berechnungsverfahren in der Registerkarte Berechnungsverfahren in der Zeile Nachweisart das Verfahren auf Nachweis nach GEG/EnEV eingestellt.

Anschließend muss in der Zeile Art des GEG-Nachweises über das Drop-Down-Menü Neubau (auch BEG-Effizienzhaus im Bestand) ausgewählt werden. Direkt unter dieser Zeile kann dann das Häkchen bei zusätzliche Berechnung für BEG-Effizienzhaus durchführen gesetzt werden.

BEG_Einstellungen ZUB Helena

Daraufhin wird - eine Spalte weiter links, im sogenannten Projektbaum - unter Berechnungsverfahren der Eintrag Angaben zur BEG sichtbar. Dort können Sie dann die nötigen Angaben zum Effizienzhaus machen (z.B. ob es sich um einen Neubau oder eine Sanierung handelt).

Des Weiteren können Sie dort z.B. die automatische Ermittlung der Effizienzhausstufe wählen oder das gewünschte Niveau einstellen. Ebenso wird durch das Setzen des Häkchens bei Auch Einhaltung der EE-Klasse prüfen die Einhaltung der Erneuerbare-Energien-Klasse geprüft. Diese wird erreicht, wenn der Energiebedarf des Gebäudes mindestens durch einen bestimmten prozentualen Anteil mit erneuerbaren Energien gedeckt wird. Z.B. muss beim KfW-Effizienzhaus 40 die durch die neu eingebaute Heizungsanlage mindestens 55% des Energiebedarfs des Gebäudes durch erneuerbare Energien gedeckt werden.

BEG_Einstellungen ZUB Helena

Berücksichtigung der PV-Erträge

Für BEG-Effizienzhaus-Berechnungen sind die Stromerträge aus regenerativer Erzeugung immer monatlich nach GEG §23 Abs. 4 zu verrechnen. Das Verfahren über die Nennleistung ist hier nicht anzuwenden.
Daher können sich für Primär- und Endenergiebedarf sowie für Treibhausgas-Emissionen abweichende Ergebnisse zur GEG-Berechnung ergeben.

Ergebnisse

Die Ergebnisse zur GEG- und BEG-Berechnung können in den Sofortberichten angesehen werden.
Die Ergebnisse zur BEG-Förderung finden Sie im Sofortbericht unter Ergebniskategorie: Gebäudeergebnisse im Ergebnisabschnitt: Ergebnisse KfW/ BEG.


Ein Bild, das Tisch enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

Details zu den Ergebnissen der EE-Klassen finden Sie im Sofortbericht unter Ergebniskategorie: Gebäudeergebnisse im Ergebnisabschnitt: Ergebnisse zur EE-Klasse.

Ein Bild, das Tisch enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

Weitere Informationen
Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie finden Sie einen FAQ-Bereich zur BEG-Förderung. Sie erreichen die Seite über diesen Link.


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