BEG-Förderung: Einsparungen hinsichtlich Endenergie, Primärenergie und CO2-Emissionen

detaillierte Frage
Hintergrund
Für das geplante Effizienzhaus müssen die Einsparungen hinsichtlich Endenergiebedarf, Primärenergiebedarf und CO2-Emissionen ermittelt werden.
Die Ermittlung der Einsparungen erfolgt auf Grundlage des GEG und der Anlage zur Richtlinie „Technischen Mindestanforderungen“.
 
FAQ-Beitrag für: ZUB Helena
Wie werden die Einsparungen ermittelt?

Im Rahmen einer Sanierung muss zunächst der Ausgangsfall mit ZUB Helena berechnet werden. Der Ausgangsfall, bzw. die berechneten Energiebedarfe und CO2-Emissionen, dienen als Grundlage für die Berechnung der Einsparungen. Es werden die Energiebedarfswerte und CO2-Emissionen des unsanierten Ausgangsfalls mit dem Zielzustand der Sanierung gegenübergestellt und so die Einsparungen ermittelt.

Im Falle eines Neubaus dient als Grundlage das Referenzgebäude gemäß GEG 2020, Anlage 1 (Wohngebäude) bzw. Anlage 2 (Nichtwohngebäude). Die absolute Einsparung an Energie ist die Differenz zwischen dem 0,75-fachen Wert für das Referenzgebäude und dem Wert für das Effizienzhaus. Die absolute Einsparung der Gesamtmasse der CO2-äquivalenten Emissionen ist die Differenz zwischen dem 0,75-fachen Wert für das Referenzgebäude und dem Wert für das Effizienzhaus. Die Treibhausgas-Reduktion ist nach den Vorgaben des GEG Anlage 9 „Umrechnung in Treibhausgasemissionen“ zu ermitteln.

Umsetzung in ZUB Helena

Zunächst wird unter ALLGEMEIN / BERECHNUNGSVERFAHREN in der Registerkarte BERECHNUNGSVERFAHREN in der Zeile NACHWEISART das Verfahren auf NACHWEIS NACH GEG/ENEV eingestellt. Anschließend muss in der Zeile ART DES GEG-NACHWEISES über das Drop-Down-Menü NEUBAU ausgewählt werden. Direkt unter dieser Zeile kann dann das Häkchen bei ZUSÄTZLICHE BERECHNUNG FÜR BEG-EFFIZIENZHAUS DURCHFÜHREN gesetzt werden.

Im Abschnitt Angaben zur BEG müssen Sie in der Registerkarte Bundesförderung für effiziente Gebäude in der Zeile Art des Nachweises einstellen, ob es sich um eine Sanierung oder um einen Neubau handelt.

BEG_Einsparungen_screen1

Wenn Sie Neubau auswählen, wird für die Ermittlung der Einsparung das Referenzgebäude herangezogen. Das Ergebnis wird im Sofortbericht unter Ergebniskategorie: Gebäudeergebnisse im Ergebnisabschnitt: Ergebnisse KfW/BEG im Abschnitt Endenergie, Primärenergie und Treibhausgasemissionen angezeigt.

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Wenn Sie Sanierung auswählen, wird für die Ermittlung der Einsparung der Ausgangsfall herangezogen. Das Ergebnis wird im Sofortbericht unter Ergebniskategorie: Gebäudeergebnisse im Ergebnisabschnitt: Ergebnisse KfW/BEG im Abschnitt Endenergie, Primärenergie und Treibhausgasemissionen angezeigt.

BEG_Einsparungen_screen3

Hinweis: Sollte die Variante Ausgangsfall nicht die Bezugsvariante darstellen, können Sie durch Setzen des Häkchens in der Checkbox abweichend vom Projektstandard eine andere Bezugsvariante auswählen.


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Hinweis:
Nach Aussage der KfW dient die Abfrage der Einsparung der Statistik. Eine fehlerhafte Angabe ist unschön, aber nicht förderschädlich.
Die Einsparungen sind als positiver Zahlenwert zu ermitteln. In der Sanierung kann es in Einzelfällen zu höheren Bedarfswerten gegenüber dem Ausgangszustand kommen. Beispielsweise bei Erweiterungen von Gebäuden. Diese Werte sind dann als negative Zahlenwert einzutragen und nicht förderschädlich.

Weitere Informationen
Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie finden Sie einen FAQ-Bereich zur BEG-Förderung. Sie erreichen die Seite über diesen Link.


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