Wann dürfen Zonen mit niedriger Innentemperatur berechnet werden?

detaillierte Frage
Dieses FAQ gilt für die Bilanzierung von Nichtwohngebäuden nach GEG.
FAQ-Beitrag für: ZUB Helena
Einleitung

Für die Berechnung des Jahresprimärenergiebedarfs eines Nichtwohngebäudes ist das Gebäude gemäß GEG §21 in Zonen zu unterteilen, wenn sich die Nutzung, die technischen Ausstattung, die inneren Lasten oder die Versorgung mit Tageslicht im Wesentlichen unterscheiden.

Die Zonierung erfolgt in drei Schritten:
  1. Die Bildung von Bereichen gleicher Nutzung gemäß den Nutzungsprofilen der DIN V 18599-10.
  2. Unterteilung nach der Nutzung zusammengefasster Bereiche aufgrund der Konditionierung und ggf. zusätzlicher Zonenteilungskriterien.
  3. Zusammenfassung von Bereichen (z.B. aufgrund sehr kleiner Größe).


Hinweis: Details zu den Regeln der Zonierung von Gebäuden finden Sie in DIN V 18599-10: 2018-09.


Hintergrund

Im GEG 2020 § 25 werden die Berechnungsrandbedingungen erläutert. Für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs sind für das zu errichtende Nichtwohngebäude die in DIN V 18599-10: 2018-09 Tabelle 5 bis 9 aufgeführten Nutzungsrandbedingungen zu verwenden.

In der Tabelle 5 wird gemäß der Fußnote n die Bilanzierung einzelner Nutzungsprofile mit niedrigen Innentemperaturen zugelassen. Dort heißt es:

„Beträgt bei einer Nutzung (z.B. Nebenflächen oder Lager) die Raum-Solltemperatur im Heizfall weniger als 19°C (Nutzung mit niedrigen Innentemperaturen), ist θi,h,soll = θi,h,min = 17°C anzusetzen.“

Die Nutzung mit niedrigen Innentemperaturen ist gemäß Tabelle 5 für folgende Nutzungsprofile zulässig:
 
  • 5 – Schalterhalle;
  • 6 – Einzelhandel/ Kaufhaus;
  • 7 - Einzelhandel/Kaufhaus (Lebensmittelabteilung mit Kühlprodukten);
  • 15 – Küche (Vorbereitung, Lager);
  • 16 – WC und Sanitärräume in Nichtwohngebäuden
  • 18 – Nebenflächen (ohne Aufenthaltsräume);
  • 19 – Verkehrsflächen;
  • 20 – Lager, Technik, Archiv;
  • 24 – Foyer (Theater und Veranstaltungsbauten);
  • 26 – Messe / Kongress;
  • 27 – Ausstellungsräume und Museum mit konservatorischen Anforderungen;
  • 32 – Parkhäuser (Büro- und Privatnutzung);
  • 33 – Parkhäuser (öffentliche Nutzung);
  • 36 – Labor
Umsetzung in ZUB Helena

In ZUB Helena können Sie in der Bautechnik in der Registerkarte Allgemein durch setzen des Häkchens bei Nutzung mit niedriger Innentemperatur (siehe DIN V 18599-10, Bemerkung Tabelle 5; betrifft nur Standardnutzungsprofile) die Bilanzinnentemperatur gemäß DIN V 18599-10, Fußnote n herabsetzen.

Ein Bild, das Text enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

Wird das Häkchen bei einem Nutzungsprofil gesetzt, welches nicht mit niedriger Innentemperatur berechnet werden darf, gibt ZUB Helena eine Fehlermeldung aus und es werden keine Ergebnisse angezeigt.

Hinweis: Nutzungen 22.1 (Gewerbliche und industrielle Hallen – schwere Arbeit, stehende Tätigkeit), 22.2 (Gewerbliche und industrielle Hallen – mittelschwere Arbeit, überwiegend stehende Tätigkeit) und 41 (Lagerhallen, Logistikhallen) haben laut Nutzungsprofil bereits Innentemperaturen < 19 °C. Hier ist kein Häkchen bei NUTZUNG MIT NIEDRIGER INNENTEMPERATUR ZU SETZEN.



Hinweis: Diese Informationen werden von der ZUB Systems GmbH kostenlos bereitstellt. Die Ausführungen stellen insbesondere keine Rechtsberatung dar. Jede Form der Haftung und Gewährleistung für die technische oder sachliche Richtigkeit ist ausgeschlossen.