Warum werden Ergebnisse zum Feuchteschutz nicht mehr angezeigt?

detaillierte Frage
Warum wird der Feuchteschutznachweis (Glaser-Verfahren) nicht mehr angezeigt?
FAQ-Beitrag für: ZUB Helena

Seit Oktober 2018 gilt die neue DIN 4108-3 (klimabedingter Feuchteschutz). Das in ZUB Helena integrierte Periodenbilanzverfahren zur Berechnung von Diffusionsvorgängen (Glaser-Verfahren) ist für bestimmte Konstruktionen nicht zulässig. Des Weiteren werden in DIN 4108-3 auch Konstruktionen aufgeführt, für die kein rechnerischer Tauwassernachweis erforderlich ist. Vor diesem Hintergrund erfolgt vor der Berechnung zum Feuchteschutz eine Abfrage, ob es sich um eine (rechnerisch) nachweisfreie Konstruktion handelt (nach DIN 4108-3, Abschnitt 5.3), oder ob die Konstruktion nicht (oder nur eingeschränkt) mit der vereinfachten Diffusionsbilanz (Glaser-Verfahren) nachgewiesen werden kann (siehe DIN 4108-3, Abschnitt 5.2).


Das Programmfenster für die Abfrage der Voraussetzungen finden Sie im Konstruktionsmodus. Über die Schaltfläche Konstruktion bearbeiten…  



…gelangen Sie zu der Registerkarte Voraussetzungen für den Feuchteschutz.



Zunächst werden Konstruktionen aufgeführt, für die kein rechnerischer Nachweis des Tauwasserausfalls infolge Wasserdampfdiffusion erforderlich ist.  Neben der Grundvoraussetzung, die Konstruktion weist einen ausreichenden Mindestwärmeschutz und eine luftdichte Ausführung nach DIN 4108-7 auf, müssen ggf. weitere z.B. konstruktive Anforderungen erfüllt sein. Daher sollte bei diesen Konstruktionen eine Begründung in das Textfeld eingetragen werden.



Auch wenn kein rechnerischer Nachweis erforderlich ist, so müssen die z.B. konstruktiven Anforderungen (nach den entsprechenden Abschnitten der DIN 4108-3) erfüllt sein. Ist kein rechnerischer Nachweis erforderlich ist dies zu begründen.
Im nächsten Abschnitt werden Konstruktionen aufgeführt, bei denen das Glaser-Verfahren nicht anwendbar ist. Da das Glaser-Verfahren nicht das reale Temperatur- und Feuchteverhalten von Bauteilen abbilden kann, ist das vereinfachte Verfahren für bestimmte Konstruktionen nicht anwendbar.



Sollte die Konstruktion einer der hier aufgeführten entsprechen, so darf das Glaser-Verfahren nicht angewendet werden. Es erscheint folgender Hinweis:
Der Feuchteschutznachweis kann über das Periodenbilanzverfahren („Glaserverfahren“) nicht nachgewiesen werden. Ändern Sie die Konstruktion oder führen Sie eine hygrothermische Simulation (z.B. mit ZUB Esther) nach DIN 4108-3 Anhang D durch.
Der Nachweis des Feuchteschutzes kann dann nicht mit dem Glaser-Verfahren bzw. mit ZUB Helena nachgewiesen werden. Um den Nachweis zu führen ist eine hygrothermische Simulation (z.B. ZUB Esther) notwendig. Wenn eine Konstruktion nicht mit dem Glaser-Verfahren nachweisbar ist (weil das Verfahren nicht angewendet werden darf oder weil der rechnerische Nachweis nicht die Anforderungen erfüllt), sollte in einem nächsten Schritt geprüft werden ob die Konstruktion mittels hygrothermischer Simulation nachgewiesen werden kann.


Bild 1: Vorgehensweise - Nachweis des Feuchteschutzes

Im folgenden Abschnitt werden Konstruktionen bzw. Bedingungen aufgeführt, bei denen das Glaser-Verfahren nur eingeschränkt anwendbar ist.



Erfüllt die Konstruktion einer der in diesem Abschnitt genannten Bedingungen, kann das vereinfachte Verfahren nur unter bestimmten Voraussetzungen angewendet werden. Wird eine der Checkboxen angewählt, erscheint folgender Hinweis:
Berechnung von Diffusionsvorgängen nach Glaser ist nur eingeschränkt anwendbar. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise in DIN 4108-3 z.B. Verwendung Randbedingung Verdunstungsperiode für Wand oder führen Sie eine hygrothermische Simulation durch (z.B. mit ZUB Esther).
In diesem Fall wird die Registerkarte Feuchteschutz angezeigt.



Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Glaser-Verfahren nur eingeschränkt anwendbar ist, da z.B. konvektive Feuchte, erhöhte Einbaufeuchte, Regenfeuchte, usw. nicht berücksichtigt werden. Daher sollte bei diesen Konstruktionen ebenfalls eine hygrothermische Simulation durchgeführt werden.
Trifft keine der genannten Eigenschaften auf die Konstruktion zu, kann das Glaser-Verfahren uneingeschränkt angewendet werden. Wählen Sie dazu die Checkbox „Keiner der obigen Fälle trifft zu“ an.


Es erscheint die Registerkarte Feuchteschutz mit der Berechnung und grafischen Auswertung.


Weitere Fragen und Antworten

Warum werden bei den Konstruktionen in der Datenbank die Ergebnisse zum Feuchteschutz weiterhin angezeigt?
Da für die Konstruktionen in der Datenbank noch keine Verwendung gewählt wurde, wird der Feuchteschutz in diesen Fällen angezeigt.

Muss eine rechnerische nachweisfreie Konstruktion, Anforderungen hinsichtlich der Funktionstauglichkeit erfüllen?
Auch Konstruktionen für die kein rechnerischer Nachweis nach Glaser erforderlich ist, müssen die (konstruktiven) Anforderungen nach DIN 4108-3 erfüllen.
 

Hinweis: Diese Informationen werden von der ZUB Systems GmbH kostenlos bereitstellt. Die Ausführungen stellen insbesondere keine Rechtsberatung dar. Jede Form der Haftung und Gewährleistung für die technische oder sachliche Richtigkeit ist ausgeschlossen.

ZUB | Wilhelm Liese