Warum wird die Solaranlage nicht als Maßnahme nach EEWärmeG berücksichtigt?

Frage:

  • Warum wird die Solaranlage nicht als Maßnahme nach EEWärmeG berücksichtigt?
  • Warum ist der Anteil EEWärmeG der Solaranlage gleich Null?
  • Warum wird der Solarkollektor bei den Maßnahmen zur Erfüllung des EEWärmeG nicht berücksichtigt?
Obwohl die Variante Maßnahmen nach den Nummern I bis VII der Anlage zum EEWärmeG aufweist, wird keine dieser Maßnahmen bei der Prüfung der Anforderungen nach EEWärmeG berücksichtigt!


 

Hintergrund:

Der Gesetzgeber hat für den öffentlich-rechtlichen Nachweis zur Erfüllung der Anforderungen nach den Nummern I bis VII der Anlage zum EEWärmeG eine aus Sicht der  zuständigen Behörde pragmatische Lösung gewählt: der Nachweis nach § 10 EEWärmeG.

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Sie müssen zur Berücksichtigung von beispielsweise "Solarer Strahlungsenergie" als Maßnahme nach EEWärmeG zwingend die Auswahl Nachweis liegt vor auswählen. Erst dann wird Ihre Solaranlage entsprechend den gesetzlichen Vorgaben als Anteil Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch berücksichtigt.

Checkbox - Nachweise liegen vor...


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