Was ist bei der Eingabe von Wärmenetzen zu beachten?

detaillierte Frage
Wie wird ein Wärmenetz in ZUB Helena eingegeben? Wie wird der Anteil erneuerbarer Energien berücksichtigt?

Erstellt am:
13.03.2025

FAQ für:
ZUB Helena (Pro / Ultra)

Berechnungsgrundlage:
GEG 2024
FAQ-Beitrag für: ZUB Helena
Hintergrund:

Anforderungen bei Anschluss an ein Wärmenetz und Pflichten für Wärmenetzbetreiber

Gemäß GEG 2024, § 71b muss (1) „beim Einbau oder bei der Aufstellung einer Hausübergabestation zum Anschluss an ein neues Wärmenetz, dessen Baubeginn nach Ablauf des 31. Dezember 2023 liegt, hat der Wärmenetzbetreiber sicherzustellen, dass das Wärmenetz die zum Zeitpunkt der Beauftragung des Netzanschlusses jeweils geltenden rechtlichen Anforderungen an dieses Wärmenetz erfüllt. Ein neues Wärmenetz nach Satz 1 liegt vor, wenn dessen Wärmebereitstellung nicht oder im Jahresmittel zu weniger als 20 Prozent thermisch, durch direkte hydraulische Verbindung oder indirekt über Wärmeübertragung aus einem bestehenden vorgelagerten Wärmenetz erfolgt. Der Wärmenetzbetreiber hat dem Verantwortlichen die Erfüllung der Voraussetzungen nach Satz 1 zum Zeitpunkt der Herstellung des Netzanschlusses schriftlich zu bestätigen.

(2) Beim Einbau oder bei der Aufstellung einer Hausübergabestation zum Anschluss an ein Wärmenetz, dessen Baubeginn vor dem 1. Januar 2024 liegt und in dem weniger als 65 Prozent der insgesamt verteilten Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme stammen, hat der Wärmenetzbetreiber sicherzustellen, dass das Wärmenetz zum Zeitpunkt des Netzanschlusses die jeweils geltenden rechtlichen Anforderungen an dieses Wärmenetz erfüllt. Der Wärmenetzbetreiber hat dem Verantwortlichen die Erfüllung der Voraussetzungen nach Satz 1 zum Zeitpunkt des Netzanschlusses schriftlich zu bestätigen.

Umsetzung in ZUB Helena

In ZUB Helena wird im Programmabschnitt Anlagentechnik die Nah-/Fernwärme eingegeben. Legen Sie dazu zunächst eine neue Wärmeerzeugereinheit mit einem Wärmeerzeuger an. Wählen Sie als Erzeuger Nah-/Fernwärme aus.

Auswahl Erzeuger
Anschließend kann die Art des Erzeugers und der Energieträger ausgewählt werden.

Geben Sie anschließend die Verteilung und Übergabe (für Heizung und Trinkwarmwasser) ein.

Im Abschnitt EE für Heizungsanlagen können Sie nun die Einhaltung der Anforderungen an den Deckungsanteil gemäß § 71b (GEG 2024) bestätigen. Setzen Sie dazu das Häkchen bei Bedingungen nach §71b für Fernwärme erfüllt.

EE für Heizungsanlagen
Für die Prüfung der EE-Klasse (im Rahmen der Nachweisführung BEG-Effizienzhaus), wechseln Sie in den entsprechenden Abschnitt im Projektbaum.
Erneuerbare Wärmeenergie, die über ein Wärme- oder Gebäudenetz geliefert wird, kann bei Wohn- und Nichtwohngebäuden zum Nachweis der EE-Klasse angerechnet werden.

EE-Klasse für BEG-Effizienzhaus
Gehen Sie in der Tabelle auf Wärmenetze. Unterhalb der Tabelle können Sie nun entweder den Anteil erneuerbarer Energie im Wärme- bzw. Kältenetz eingeben oder das Häkchen bei Pauschaler Ansatz nach Technischen FAQ der KfW Nr. 14.09 (65% erneuerbar) setzen.

Anteil erneuerbarer Energien
Hinweis: Der Anteil erneuerbarer Energien bzw. unvermeidbarer Abwärme kann in einem Wärmenetz (nicht Gebäudenetz) entweder pauschal mit 65 % angenommen oder individuell in einem Wärme-, Kälte- oder Gebäudenetz ermittelt werden. Für ein Wärmenetz darf ein Anteil von 65 % erneuerbarer Energien zur Erfüllung der EE-Klasse pauschal angesetzt werden, d. h. unabhängig vom tatsächlichen Anteil erneuerbarer Energien in der Wärmeerzeugung für das Wärmenetz. Eine Ermittlung des Anteils erneuerbarer Energien im Wärmenetz durch den Netzbetreiber ist dann für die Nachweisführung in der EE-Klasse nicht erforderlich. Der Ansatz eines pauschalen Anteils ist nur für Wärmenetze zulässig und nicht für Gebäude- und Kältenetze (siehe „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Liste der technischen FAQ – (Stand 05/2023)).

Hinweis: Diese Informationen werden von der ZUB Systems GmbH kostenlos bereitstellt. Die Ausführungen stellen insbesondere keine Rechtsberatung dar. Jede Form der Haftung und Gewährleistung für die technische oder sachliche Richtigkeit ist ausgeschlossen.

ZUB | Wilhelm Liese