Wie kann der selbstgenutzte und überschüssige Strom aus einer Photovoltaikanlage bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung berücksichtigt werden?

detaillierte Frage
Dieses FAQ gilt für:

ZUB Helena (Wohngebäude) ab Version 7.141

Wichtiger Hinweis:

Für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfolgt, bei Anwendung der in diesem FAQ beschriebenen Programmfunktion, die Berechnung der Stromerzeugung über die Photovoltaikanlage und des Eigennutzungsanteils nicht nach GEG §23, sondern nach DIN V 18599 Teil 9.

Die Anrechnung des selbst erzeugten PV-Storms erfolgt für die GEG- sowie BEG-Berechnung daher weiterhin nach §23 GEG.
 
FAQ-Beitrag für: ZUB Helena
Hintergrund:

Die Berechnung der Photovoltaikanlage erfolgt nach DIN V 18599-9. Bei der energetischen Bilanzierung eines Gebäudes wird der Ertrag einer Photovoltaikanlage den im Gebäude genutzte Energiemengen gegenübergestellt.

Der Energiebedarf im Gebäude setzt sich aus den für die Versorgung des Gebäudes bilanzierten Mengen (Heizung, Kühlung, Trinkwasserversorgung und Lüftung) sowie dem Energiebedarf für weitere Anwendungen der Nutzer (Haushaltsgeräte, Medientechnik usw.) zusammen. Der Nutzerstrom wird gemäß den Bilanzierungsregeln des QNG in Ansatz gebracht (der Nutzerstrom ist für die Bestimmung des Eigennutzungsanteils relevant). Der Nutzerstrom beträgt im Fall von Wohngebäuden 20 kWh/m² beheizte NRF und Jahr.

Der Elektroenergiebedarf für die Versorgung des Gebäudes ergibt sich aus den Energiebilanzen für Heizung, Kühlung, Trinkwassererwärmung und Wohnungslüftung.

Der Stromertrag durch die PV-Anlage wird gemäß DIN V 18599-9 monatlich ermittelt.

Gemäß DIN V 18599-9 kann eine Energiebilanz des selbst genutzten und in das öffentliche Netz zurückgespeisten Stroms berechnet werden. Dieses Verfahren steht nur für Wohngebäude zur Verfügung, da derzeit für Nichtwohngebäude kein Verfahren in DIN V 18599 Teil 9 verfügbar ist.

Die Energiemenge einer PV-Anlage, die innerhalb des Gebäudes genutzt wird, ergibt sich aus einer Monatsbilanz durch den Vergleich mittlerer Leistungen.


Des Weiteren kann die Energiemenge einer PV-Anlage ermittelt werden, die nicht innerhalb des Gebäudes genutzt werden kann und daher in das öffentliche Netz eingespeist wird.

Umsetzung in ZUB Helena

Die Eingabe der Photovoltaik-Anlage erfolgt wie bisher im Programmabschnitt Anlagentechnik in der Registerkarte Photovoltaik.
Für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (wie auch für die Ökobilanz) kann in dieser Registerkarte auch ein Peakleistungskoeffizient (gemäß Herstellerangabe) verwendet werden.

Peakleistungskoeffizient
Die Berücksichtigung der PV-Anlage für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfolgt im Abschnitt Anlagentechnik / Strom aus erneuerbaren Energien in der Registerkarte Wirtschaftlichkeit / Ökobilanz.

Wirtschaftlichkeit
Durch Setzen des Häkchens in der Checkbox Strom aus erneuerbaren Energien bei Wirtschaftlichkeit berücksichtigen wird das Verfahren aktiviert.

PV-Strom
Wenn der überschüssige Strom, der nicht im Gebäude verwendet wird, in Netz eingespeist werden soll, muss das Häkchen in der Checkbox Netzeinspeisung berücksichtigen gesetzt werden.

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Wird das Häkchen nicht gesetzt, wird nur der Strom der PV-Anlage, welcher im Gebäude genutzt wird in Ansatz gebracht.
In der Zeile Einspeisevergütung kann die Vergütung (in € je kWh) eingegeben werden. Des Weiteren kann die Dauer der Einspeisevergütung (in Jahren) eingetragen werden.

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Für die Berechnung der Wirtschaftlichkeit (analog zur Ökobilanzierung) kann eine abweichende Klimaregion eingegeben werden.

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Ist ein Batteriespeicher vorhanden, kann dieser durch Setzen des Häkchens in der entsprechenden Checkbox berücksichtigt werden.
Über ein Drop-Down-Menü kann die Art der Batterie ausgewählt werden.

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Aufgrund dieser Auswahl werden Standardwerte für die Kapazität der Batterie und dem Systemwirkungsgrad gemäß DIN V 18599-9 festgelegt.
Durch Entfernen des Häkchens in den jeweiligen Checkboxen können anstelle der Standardwerte auch Produktkennwerte eingegeben werden.
Wird eine Wärmepumpe (mit zugehörigem Wärmespeicher) als Wärmeerzeuger verwendet, kann die Nutzung des PV-Stroms erhöht werden. Voraussetzung ist eine entsprechende Dimensionierung und Regelung der Wärmepumpe.

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Der Korrekturfaktor ergibt sich aus dem Quotienten der Anzahl der Stunden je Tag und der Anzahl der Nutzungsstunden der Wärmepumpe je Tag.
Bei angepasster Anschlussleistung können elektrische Warmwasserspeicher direkt mit Strom aus einer PV-Anlage und/oder Batterie versorgt werden (eine entsprechende Regelung vorausgesetzt). Dadurch kann die Nutzung des selbst erzeugten PV-Stroms erhöht werden.
Auch hier ergibt sich der Korrekturfaktor aus dem Quotienten der Anzahl der Stunden je Tag und der Anzahl der Nutzungsstunden des elektrischen Warmwasserspeichers je Tag.

Korrekturfaktoren Warmwasserspeicher
Die Ergebnisse können u.a. in den Sofortberichten betrachtete werden (Ergebniskategorie: Ökonomie / Ökologie; Ergebnisabschnitt: Ökonomie: Anfängliche Energiekosten).

In der ersten Berechnung wurde nur der eigengenutzte PV-Strom berücksichtigt und nicht der ins Netz eingespeiste Strom. Der eigengenutzte PV-Strom wird als negativer Betrag angezeigt.

Sofortberichte Ökonomie
In der zweiten Berechnung wurde der eigengenutzte PV-Strom berücksichtigt und der ins Netz eingespeiste Strom bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung berücksichtigt. Der eigengenutzte PV-Strom sowie der ins Netz eingespeiste Strom werden als negative Beträge angezeigt.

Sofortberichte Ökonomie (mit Netzeinspeisung)
Wird auch der ins Netz eingespeiste Strom bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung berücksichtigt, erfolgt auch eine Anpassung bei der Amortisationsrechnung (sowie bei der Berechnung der Annuität und des internen Zinsfußes).

Die folgende Abbildung zeigt die Amortisationszeit mit und ohne Berücksichtigung des ins Netz eingespeisten Stroms.

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Hinweis: Diese Informationen werden von der ZUB Systems GmbH kostenlos bereitstellt. Die Ausführungen stellen insbesondere keine Rechtsberatung dar. Jede Form der Haftung und Gewährleistung für die technische oder sachliche Richtigkeit ist ausgeschlossen.

ZUB | Wilhelm Liese