Wie kann die Abwärme aus Produktionsprozessen in ZUB Helena berücksichtigt werden?

detaillierte Frage
Diese FAQ betrifft:
Bilanzierung von Wohngebäuden nach GEG und DIN V 4108-6/ DIN 4701-10 und DIN V 18599
Bilanzierung von Nichtwohngebäuden nach GEG und DIN V 18599

Schlagwörter:

Abwärme aus Prozessen, Verbrennung von Siedlungsabfällen, GEG-Berechnung
 
FAQ-Beitrag für: ZUB Helena
Hintergrund:

Abluft- und Abwasserströme, die aus technischen Prozessen (z.B. industrielle Abwärme einer Fertigung) und aus baulichen Anlagen stammen, können als Abwärme aus Produktionsprozessen in der Bilanzierung nach GEG in Ansatz gebracht werden. Ebenso kann die Wärme, die bei der Verbrennung von Siedlungsabfällen entsteht, in der Bilanz berücksichtigt werden.

Wird die Abwärme über ein Medium (z.B. Wasser oder Luft) über die Bilanzgrenze in ein anderes Gebäude transportiert, wird dies als Nah- bzw. Fernwärme bewertet (die Hilfsenergie ist zu bilanzieren).

Hinweis: Abwärme, die bei der Produktion von Strom oder bei der Wärmeerzeugung entsteht, darf nicht in Ansatz gebracht werden.

Sonderfälle nach DIN V 18599, Anhang A.5:

Bei der energetischen Bewertung der Anlagentechnik kann es vorkommen, dass sich innerhalb oder in räumlicher Nähe des Gebäudes, Anlagen befinden, für die keine Rechenregeln in der Norm existieren, die jedoch zur Wärme- und/ oder Kälteversorgung beitragen. Dazu gehören z.B.:

 
  • Nutzung von (industrieller) Prozessabwärme innerhalb einer Zone zur Beheizung einer anderen Zone;
  • Erwärmung oder Vorwärmung von Trinkwarmwasser aus Abwärmeströmen;
  • gekoppelte Wärme-Kälte-Verschiebung innerhalb eines Gebäudes.
Es handelt sich bei diesen Sonderfällen um die Nutzung von Abwärmeaufkommen innerhalb von Gebäuden.

Hinweis: Die Nutzung von Abwärme aus industriellen Prozessen über externe Wärmenetze ist in diesem Zusammenhang nicht gemeint. Dieser Fall wird über den Primärenergiefaktor energetisch bewertet.

Sonderfälle können anhand eines Primärenergiefaktors (nach DIN V 18599-1: 2018-09, Anhang A.4) bewertet werden. Dabei sind primärenergetisch alle Energieaufwendungen zu berücksichtigen, die nur aufgrund der Wärme- und/ oder Kälteerzeugung zusätzlich auftreten (einschl. des Mehraufwandes an Hilfsenergie). Die Energienutzung kann anschließend als Anschluss an ein (theoretisches) Nah- und Fernwärmenetz bewertet werden.

Im Falle von Abwärme ist ein Primärenergiefaktor von 0 anzusetzen.

Umsetzung in ZUB Helena (Pro/ Ultra)

Um als Energieträger Abwärme aus Prozessen oder Verbrennung von Siedlungsabfälle auswählen zu können, muss zunächst als Wärmeerzeuger Nah-/ Fernwärme ausgewählt werden. Anschließend kann in der Zeile Energieträger die Auswahl Abwärme aus Prozessen oder Verbrennung von Siedlungsabfällen getroffen werden.


Auswahl des Erzeugers und des Energieträgers beim Berechnungsverfahren DIN V 18599.


Auswahl des Erzeugers und des Energieträgers beim Berechnungsverfahren DIN V 4108-6.

Damit bei der ökologischen Bewertung die entsprechenden Emissionsfaktoren angesetzt werden, muss anschließend unter Allgemein / Berechnungsverfahren in der Registerkarte Energieträger die entsprechende Auswahl getroffen werden.

Ein Bild, das Text, Tisch enthält.

Automatisch generierte Beschreibung
Auswahl Energieträger (Abwärme aus Prozessen oder Wärme aus Verbrennung von Siedlungsabfällen für die Ermittlung des Emissionsfaktors nach GEG Anlage 9.


Hinweis: Diese Informationen werden von der ZUB Systems GmbH kostenlos bereitstellt. Die Ausführungen stellen insbesondere keine Rechtsberatung dar. Jede Form der Haftung und Gewährleistung für die technische oder sachliche Richtigkeit ist ausgeschlossen.

ZUB | Wilhelm Liese