Wie werden Einzelöfen (Kachel- oder Schwedenöfen) in ZUB-HELENA abgebildet?

Frage:

Wie werden Einzelöfen (Kachel- oder Schwedenöfen) in ZUB-HELENA abgebildet?
 

Hintergrund:

Die manuell beschickten Einzelöfen (z. B. Kachelöfen oder Schwedenöfen) sind im Sinne der DIN V 4701-10 sogenannte "Einzelfeuerstätten". Sie sind von den mechanisch beschickten Biomasse-Wärmeerzeugern (z. B. Holzpelletanlagen) zu unterscheiden .
Die Einzelöfen sind dezentrale Heizungssysteme mit einer Aufwandszahl von eg=1,5. Die erzeugte Wärme wird direkt an die Umgebung abgegeben.

Bei mehreren Wärmeerzeugern muss der Anteil jedes Wärmerzeugers zur Deckung des Jahresheizwärmeanteils bestimmt werden. Die Deckungsanteile für Wärmeerzeuger-Kombinationen mit Einzelöfen sind normativ nicht erfasst (Tabelle C.3-4a). Die Deckungsanteile müssen daher "mit anderen anerkannten - dem Stand der Technik entsprechenden - Methoden" berechnet werden.
 

Praxis:

In der Praxis finden sich in der Bauartzulassung für Einzelöfen mehrere zulässige Energieträger. Gemäß EN 13240 sind frei stehende oder einzubauende Feuerstätten (z. B. Kaminöfen) für feste Brennstoffe ausgelegt. So ist grundsätzlich die Verfeuerung von Scheitholz, Braunkohlebriketts oder Steinkohle (jedoch kein Koks) zulässig.

Daraus ergibt sich die Frage, welcher dieser zulässigen Energieträger für die Bilanzierung nach EnEV anzusetzen ist?
Die Ausführung in der DIN V 4701-10 ist hierzu im Abschnitt C.4 eindeutig:
Für einen Wärmeerzeuger, der technisch mit mehreren Energieträgern betrieben werden darf, ist für den öffentlich-rechtlichen Nachweis stets der Brennstoff mit dem größten Primärenergiefaktor zu verwenden. Ausnahmen sind nur für Wärmeerzeuger zulässig, deren bestimmungsgemäßer Gebrauch "auf einen Brennstoff mit günstigerem Primärenergiefaktor eingeschränkt ist".
In der Praxis ist daher jeder Einzelofen, der technisch auch mit Braunkohle betrieben werden darf, mit einem Primärenergiefaktor von fP = 1,2 zu bilanzieren. Der Deckungsanteil wird in der Praxis vom Fachplaner / -berater unter Berücksichtigung einer (dokumentierten) begründeten Annahme festgelegt. Dabei sollte man sich nicht von allzu optimistischen Einlassungen des Bauherren beirren lassen. Wenn in einer kombinierten Heizungsanlage bereits ein Wärmerezeuger (oftmals fossiler Kessel) den Heizwärmebedarf vollständig decken kann, so ist der Einzelofen nur mit einem geringen Deckunsanteil anzusetzen. Natürlich können Sie mit einer schlüssigen Begründung den Deckungsanteil auch selbstverantwortlich deutlich höher ansetzen und den (ausschließlichen) Einsatz von Holz mit einem Primärenergiefaktor von 0,2 unterstellen. Bitte bedenken Sie jedoch, dass Sie Ihre Annahmen gegenüber Dritten verteidigen müssen und sich u. U einem Haftungsrisiko aussetzen.
 

Umsetzung in ZUB-HELENA®:

Die manuell beschickten Einzelöfen (z.B. Kachelöfen oder Schwedenöfen) sind Wärmerzeuger des Erzeugertyps Einzelöfen.

Einzelofen (DIN 4701)


Davon sind mechanisch beschickte Biomasse-Wärmerzeuger (z.B. Holzpelletanlagen) zu unterscheiden. Sie werden als Wärmerzeuger des Erzeugertyps Biomasse-Wärmeerzeuger abgebildet.


.Biomasse-Wärmeerzeuger (DIN 4701)


In kombinierten Heizungssystemen können Sie die Deckungsanteile (nach DIN V 4108 / 4701) im Eingabebereich des Heizungsbereichs benutzerdefiniert eingeben. Dazu müssen Sie im Reiter "Wärmeerzeuger" das Häkchen bei Deckungsanteile benutzerdefiniert setzen.


Benutzerdefinierte Deckungsanteile



Hinweis:

Diese Informationen werden von der ZUB-Systems GmbH kostenlos bereitstellt. Die Ausführungen stellen insbesondere keine Rechtsberatung dar. Jede Form der Haftung und Gewährleistung für die technische oder sachliche Richtigkeit ist ausgeschlossen.