Frage:
Wie wird der Strahlungsabsorptionsgrad für eine opaken Wand in ZUB-HELENA berücksichtigt?Problem / Hintergrund:
Gemäß DIN 18599-2:2011-12, 6.4.2 werden Wärmequellen und -senken infolge von solarer Einstrahlung auf opake Bauteile und der Abstrahlung langwelliger Strahlung von diesen Bauteilen berücksichtigt. Dazu sind in Tabelle 8 die Standardwerte für den Strahlungsabsorptionsgrad im energetisch wirksamen Spektrum des Sonnenlichts u.a. für Wandoberflächen und Dächer angegeben.Lösung:
Bei der Bilanzierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599 wird gemäß EnEV 2014, Anlage 1, Tabelle 3, Zeile 2 ( Wohngebäude ) bzw. Anlage 2, Tabelle 3, Zeile 4 ( Nichtwohngebäude ) immer mit einem Strahlungsabsorptionsgrad von 0,5 gerechnet.Auszug EnEV 2009, Anlage 1, Tab.3 ( inhaltsgleich mit Anlage 2, Tab.3 )
- Emissionsgrad der Außenfläche für Wärmestrahlung: ε = 0,8
- Strahlungsabsorptionsgrad an opaken Oberflächen: α = 0,5; für dunkle Dächer kann abweichend α = 0,8 angenommen werden.
- Emissionsgrad der Außenfläche für Wärmestrahlung: ε = 0,8
- Strahlungsabsorptionsgrad an opaken Oberflächen: α = 0,5; für dunkle Dächer kann abweichend α = 0,8 angenommen werden.
Sie können für Bauteile des Gewerks Flach-/Steildach durch die Wahl dunkle Dachoberfläche den Strahlungsabsorptionsgrad von 0,5 auf 0,8 ändern.
(Die grau unterlegten Felder können nicht benutzerdefiniert editiert werden.)
Hinweis:
Diese Informationen werden von der ZUB-Systems GmbH kostenlos bereitstellt. Die Ausführungen stellen insbesondere keine Rechtsberatung dar. Jede Form der Haftung und Gewährleistung für die technische oder sachliche Richtigkeit ist ausgeschlossen.zub | martin blaschke