Entlüftungsanlagen nach DIN 18017-3 beschränken sich auf die baurechtlich zu stellenden Mindestanforderungen für fensterlose Räume (siehe auch DIN 1946-6, Abschnitt 4.2.1 bzw. FAQ: Wird ein Lüftungskonzept für einen einzelnen Raum oder für die gesamte Nutzungseinheit erstellt?). Entlüftungsanlagen können für ein Wohnungslüftungssystem auch geeignet sein, wenn für eine ausreichende Lüftung der Wohn- und Aufenthaltsräume gesorgt wird. Bestehen besondere Anforderungen an das Lüftungssystem (effiziente Energienutzung, höhere Anforderungen an die Hygiene oder den Schallschutz), so sind diese nach DIN 1946-6 auszuführen.