Die Forderung einer dichten Gebäudehülle (Reduzierung der Lüftungswärmeverluste durch Infiltration) führt dazu, dass eine ausreichende Mindestlüftung zur Feuchteabfuhr nicht mehr gegeben ist. Die Folge können Schadensfälle durch Feuchteschäden (z.B. Schimmelpilzbildung) sein. Um ein hygienisches Raumklima (und damit die Gesundheit der Bewohner) gewährleisten zu können, ist ggf. die Erstellung eines Lüftungskonzeptes notwendig (siehe FAQ Wann muss die Feststellung der Notwendigkeit von lüftungstechnischen Maßnahmen erfolgen?)
Auch die KfW fordert bei der energetischen Sanierung u.a. die Notwendigkeit lüftungstechnische Maßnahmen zu prüfen (Lüftungskonzept unter Anwendung der DIN 1946-6) und den Bauherrn über das Ergebnis zu informieren.
Auch die KfW fordert bei der energetischen Sanierung u.a. die Notwendigkeit lüftungstechnische Maßnahmen zu prüfen (Lüftungskonzept unter Anwendung der DIN 1946-6) und den Bauherrn über das Ergebnis zu informieren.