Was ist der Unterschied zwischen einer Entlüftungsanlage und einer Abluftanlage?

FAQ-Beitrag für: ZUB Helena Lüftungskonzept
Die Planung einer Entlüftungsanlage nach DIN 18017-3 beschränkt sich auf die baurechtlich zu stellenden Mindestanforderungen an fensterlose Räume wie Bad/WC. Die DIN 1946-6 stellt weitere Anforderungen z.B. an die Abluftvolumenströme aller Ablufträume, an Außenluftvolumenströme und an die Durchströmung der gesamten Nutzungseinheit. Wenn für eine ausreichende Lüftung von Wohn- und Aufenthaltsräumen nach DIN 1946-6 größere Außen-Luftvolumenströme notwendig sind, können die nach DIN 18017-3 geforderten Mindestvolumenströme für die Ablufträume in jedem Fall abgedeckt werden. Ventilatorgestützte Lüftungssysteme mit besonderen Anforderungen an die Hygiene, an die Energienutzung, den Schallschutz usw. sind nach DIN 1946-6 auszuführen.
Mit dem Bauherrn ist zu klären, ob ausschließlich fensterlose Sanitärräume oder ob auch Wohn- und Aufenthaltsräume gelüftet werden sollen. Wenn nur die Lüftung von fensterlosen Bad/WC-Räumen, als Einzelraumlüftung gewünscht ist, muss für die Wohn- und Aufenthaltsräume die Lüftung zum Feuchtschutz eigens nachgewiesen werden.