Baudenkmäler, Energieausweis und die Rolle historischer Bauteildaten in ZUB Helena
Zum 1. Januar 2027 entfällt die bisherige pauschale Ausnahme für Baudenkmäler von den Energieausweispflichten. Künftig können damit auch bei Denkmälern, etwa beim Verkauf, bei Vermietung oder Verpachtung, Energieausweise erforderlich werden. Wichtig dabei ist: es entsteht keine automatische Sanierungspflicht. Schutz- sowie Zumutbarkeitsregelungen für Denkmäler gelten weiterhin. Für Fachleute rückt damit die belastbare Beschreibung des Bestands stärker in den Vordergrund. Genau hier setzt der in ZUB Helena integrierte Deutschlandkatalog an.

1. GEG 2024